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soziales

Es stimmt etwas nicht, wenn sozialer Ausschluss und Bildungsarmut zum Dauerzustand werden und wenn Menschen sich um ihr Auskommen sorgen müssen. Es ist etwas aus dem Lot geraten, wenn Wohlstand immer ungerechter verteilt wird. Wir Grünen stehen für eine Politik der Teilhabe und der sozialen Sicherheit, die allen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.

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[1 Okt 2006 | Kein Kommentar]
© European Union, 2010

Die Kommission hat nach der ersten Lesung im Europäischen Parlament ihren geänderten Vorschlag für die Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt. Der neue Text nimmt die wesentlichen Änderungen des Parlamentes auf. So verzichtet die Kommission auf die Nennung des Herkunftslandprinzips und übernimmt den EP-Beschluss dazu. Die Grüne/EFA Fraktion kritisierte, dass damit jedoch für die Dienstleistungserbringung im europäischen Binnenmarkt keine zufriedenstellende Alternative zum Herkunftslandprinzip geschaffen wird, sondern die Urteile des EuGH allein maßgeblich bleiben. Die Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse bleiben im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie. Für den vom Parlament aus dem Text gestrichenen Eingriff in die Entsenderichtlinie hat die Kommission sich ein neues Hilfsinstrument geschaffen. Auch für die sozialen Dienste und für die Gesundheitsdienste will die Kommission ihre ursprüngliche Position über eigenständige Rechtsinstrumente durchsetzen.

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[1 Apr 2006 | Kein Kommentar]
© European Union, 2010

In Reaktion auf die Streichung der Verknüpfung zur Entsenderichtlinie in der Dienstleistungsrichtlinie durch das Parlament hat die Kommission sogenannte “Leitlinien für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen” vorgelegt. Die Entsenderichtlinie dient dem Schutz der entsandten ArbeitnehmerInnen. Sie basiert auf dem Gastlandprinzip und beugt durch den Grundansatz “gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort” Sozialdumping vor. Die Kommission gibt vor, mit den Leitlinien, die Kontrollpraxis der Mitgliedstaaten mit den neusten Urteilen des EuGHs zur Dienstleistungsfreiheit abzustimmen. Beim genaueren Hinsehen schränkt sie wie bereits vorher in der Dienstleistungsrichtlinie die Kontrollinstrumente der Mitgliedstaaten ein. Verpflichtungen von Entsendeunternehmen gegenüber dem Gastland werden als bürokratische Hürden definiert. Das geht an dem eigentlichen und alleinigen Ziel der Entsenderichtlinie, nämlich den ArbeitnehmerInnenschutz herzustellen, vorbei.