Die Europäische Union hat mit der seit Dezember 2000 gültigen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in allen Mitgliedstaaten der EU einheitlich geltende Umweltziele für den Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer aufgestellt. Damit wurde die rechtliche Basis dafür geschaffen, wie unser Wasser auf einem hohen Niveau zu schützen ist. Als Hauptziel wird angestrebt, dass Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser nach Möglichkeit bis 2015 – spätestens bis 2027 – einen guten ökologischen Zustand erreichen. In Deutschland befinden sich große Anteile der berflächengewässer in keinem guten Zustand, auch viele Grundwasserkörper sind mit Nitrat und Pestiziden belastet.
In unserer kleinen Anfrage „Gewässerqualität in Brandenburg“ haben wir die Bundesregierung befragt.
Die Antwort offenbart: 91 Prozent der Brandenburger Flüsse und Seen sind nicht in einem guten ökologischen Zustand, wie die europäische Wasserrahmenrichtlinie ihn vorschreibt. Schuld daran sind neben Belastungen durch Nitrat und Pestizide auch andere Schadstoffe wie Sulfat und Chlor.
→ In meiner Presseerklärung habe ich die Ergebnisse kommentiert.
→ Hier finden Sie die komplette Anfrage mit allen Antworten im pdf-Format.
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