Zu folgenden schriftlichen Fragen habe ich im August 2017 Antworten erhalten:
08. August 2017: Oderbrücke bei Aurith/Urad (2 Fragen)
Frage 1:
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Planungen der Landesregierung Brandenburg zur Linienbestimmung einer neuen Oderbrücke bei Aurith/Urad vor dem Hintergrund, dass die Ziltendorfer Niederung seit dem Jahr 2013 ein geplantes Flutungspolder-Projekt im Nationalen Hochwasserschutzprogramm ist?
Frage 2:
Welchen Stand haben die Abstimmungsprozesse mit Polen hinsichtlich einer Oderbrücke bei Aurith/Urad angesichts dessen, dass an der Stelle Urad in der Fortschreibung des Raumordnungsplanes der Wojewodschaft Lubuskie keine Maßnahme geplant ist, sondern lediglich eine lokale Grenzbrücke mit Geh- und Radwegen unter Finanzierungsvorbehalt
empfohlen wird und in der „Karte der Investitionsvorhaben im polnischen Grenzraum entlang der deutsch-polnischen Grenze“ (www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Raumentwicklung/RaumentwicklungEuropa/InternationaleZusammenarbeit/Polen/DL_DETextInvestvorh_deutTeil_deu-polGrenzraum.pdf?__blob=publicationFile&v=2) an der Stelle Urad auch kein Straßenbauvorhaben geplant ist?
Antwort:
Die Fragen 48 und 49 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Flutungspolder Ziltendorfer Niederung ist vom Land Brandenburg als Projekt zum Nationalen Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) angemeldet.
Aktuelle ergänzte Planungsunterlagen sollen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit dem Ziel, die hiesige Linienbestimmung zu ermöglichen, in Kürze vorgelegt werden. Nach von polnischer Seite noch zu treffender Aussage zur dort vorgesehenen Straßenkategorie und -zuständigkeit werden weitere Planungsschritte für die B 246 abzustimmen sein.
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