Zu folgenden schriftlichen Fragen habe ich im Oktober 2017 Antworten erhalten:
23. Oktober 2017: Rückbau von um die Uferzone in Himmelpfort errichteten Zäunen
Frage:
Bis wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständige Bundesbehörde den Rückbau jener Zäune veranlassen, die die Eigentümer der Flurstücke 185, 184, 183, 182, 493, 178, 177, 176,
175, 174, 173 und 172 um die dem Bund gehörende Uferzone in Himmelpfort (Gemeinde Fürstenberg) errichtet haben, sodass keine öffentliche Begehbarkeit über das Grundstück der Stadt Fürstenberg (Flurstück 180) möglich ist (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Frage 64 und 65 auf Bundestagsdrucksache 18/13533)?
Antwort:
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) hat mit den angrenzenden Grundstückseigentümern, denen die in der Frage aufgelisteten Flurstücksnummern zugeordnet werden können, privatrechtliche Nutzungsverträge abgeschlossen. Die von den Nutzern errichteten Zäune widersprechen den in den Nutzungsverträgen getroffenen Regelungen nicht. Darüber hinaus stellen sie auch keine Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs dar. Ein Rückbau der errichteten Zaunanlagen kann daher von der WSV nicht veranlasst werden.
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