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	<title>Annalena Baerbock &#187; arbeitsrecht</title>
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		<title>Regeln für das digitale Zeitalter</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Jul 2010 09:53:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Annalena</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<a href="http://www.annalena-baerbock.de/regeln-fur-das-digitale-zeitalter/"><img align="left" hspace="5" width="150" src="http://www.annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2010/07/Datenschutz.jpg" class="alignleft wp-post-image tfe" alt="" title="Datenschutz" /></a>Der Staat sammelt immer mehr Daten, aber auch Firmen wollen möglichst viel über ihre Kunden wissen. Mit der Märkischen Allgemeinen Zeitung sprach ich über Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit für Jugendliche, über den Umgang mit den eigenen Daten und die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen für das digitale Zeitalter.
MAZ: Mit „Elena“ werden Daten, die bislang jedes Unternehmen ohnehin über seine Beschäftigten rausgeben musste, elektronisch übertragen. Das ist schneller, unbürokratischer und spart Papier, schont also die Natur. Trotzdem fordern die Grünen einen Stopp des Projekts. Was haben Sie gegen „Elena“?
Annalena Baerbock: Grundsätzlich nichts, das Projekt ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a rel="attachment wp-att-797" href="http://www.annalena-baerbock.de/regeln-fur-das-digitale-zeitalter/datenschutz/"><img class="alignleft size-full wp-image-797" title="Datenschutz" src="http://www.annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2010/07/Datenschutz.jpg" alt="" width="200" height="134" /></a>Der Staat sammelt immer mehr Daten, aber auch Firmen wollen möglichst viel über ihre Kunden wissen. Mit der Märkischen Allgemeinen Zeitung sprach ich über Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit für Jugendliche, über den Umgang mit den eigenen Daten und die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen für das digitale Zeitalter.</p>
<p><strong>MAZ: </strong><em>Mit „Elena“ werden Daten, die bislang jedes Unternehmen ohnehin über seine Beschäftigten rausgeben musste, elektronisch übertragen. Das ist schneller, unbürokratischer und spart Papier, schont also die Natur. Trotzdem fordern die Grünen einen Stopp des Projekts. Was haben Sie gegen „Elena“?</em></p>
<p><strong>Annalena Baerbock: </strong>Grundsätzlich nichts, das Projekt wurde ja unter Rot-Grün im Bund initiiert. Ein gut gemachter elektronischer Entgeltnachweis kann vieles vereinfachen. Das Verfahren ist jedoch vollkommen aus dem Ruder gelaufen, bezüglich der Kosten als auch in Bezug auf die Daten. Zu den ursprünglich einzusammelnden Daten sind viele weitere hinzugekommen, deren zentrale Speicherung datenschutzrechtlich nicht tragbar ist.</p>
<p><strong>MAZ </strong><em>Was denn zum Beispiel? </em></p>
<p><strong>Baerbock:</strong> Etwa Angaben zu Fehlzeiten oder Kündigungsgründen, die der Arbeitgeber frei eintragen kann. Hinzu kommt, dass jetzt zwei Jahre Daten erfasst werden sollten, wobei völlig unklar ist, was mit ihnen geschehen soll. Und drittens sind da die Kosten, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen werden enorm belastet.</p>
<p><span id="more-796"></span></p>
<p><em>Was denn zum Beispiel?</em></p>
<p><strong>Baerbock:</strong> Etwa Angaben zu Fehlzeiten oder Kündigungsgründen, die der Arbeitgeber frei eintragen kann. Hinzu kommt, dass jetzt zwei Jahre Daten erfasst werden sollten, wobei völlig unklar ist, was mit ihnen geschehen soll. Und drittens sind da die Kosten, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen werden enorm belastet.</p>
<p><em>Warum ist das so teuer?</em></p>
<p><strong>Baerbock:</strong> Zum einen durch die technischen Anschaffungen und zum anderen, weil es einfach viel mehr Punkte sind als geplant. Wenn man wie von uns geplant nur ein paar Seiten ausfüllen muss, geht das schneller und ist billiger als bei 20 Seiten, wie es jetzt der Fall ist.</p>
<p><em>Aber gibt es nicht grundsätzlich die Gefahr des Missbrauchs, wenn Daten zentral gespeichert werden?</em></p>
<p><strong>Baerbock:</strong> Ja, genau deswegen braucht man gesetzliche Regelungen, wer Daten wo speichert und wann sie gelöscht werden. Und man muss hohe Sicherheitsstandards setzen. Richtig ist es, im digitalen Zeitalter Daten nicht länger per Post weiterzuschicken.</p>
<p><em>Datenschützer empfehlen eher Datensparsamkeit, weil jeder Schutz zu überlisten ist.</em></p>
<p><strong>Baerbock:</strong> Man muss immer abwägen zwischen Datenschutz und Missbrauchspotenzial auf der einen und Kosteneinsparungen und Entbürokratisierung auf der anderen Seite. Bei unseren ursprünglichen Vorstellungen zu „Elena“ sehe ich die Balance gewahrt.</p>
<p><em>Sie schlagen sich ja auf die Seite der Unternehmen und des Datenschutzes. Aber sind nicht in den vergangenen Monaten gerade in Unternehmen viele Fälle des Datenmissbrauchs aufgetreten und nicht so sehr beim bösen Staat?</em></p>
<p><strong>Baerbock:</strong> Natürlich muss man den Blick in alle Richtungen wenden. Wir haben Datenskandale bei der Telekom gesehen, aber auch in sozialen Netzwerken im Internet wie Facebook entsteht ein enormes Missbrauchspotenzial. Das liegt auch daran, dass unsere gesetzlichen Regelungen 25, 30 Jahre alt sind. Damals gab es kein Internet.</p>
<p><em>Die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner hat wegen des laxen Datenschutzes bei Facebook ihr Profil dort gekündigt. Sie findet man noch auf Facebook. Warum?</em></p>
<p><strong>Baerbock:</strong> Auch wenn Symbolpolitik ein einschlägiges Mittel ist, sind wir Grünen der festen Überzeugung, dass diese hier nichts bringt. Der Schritt von Frau Aigner war ein Schlagzeilenprotest, aber sie als Ministerin sollte lieber zu gesetzlichen Maßnahmen greifen.</p>
<p><em>Zu welchen denn?</em></p>
<p><strong>Baerbock:</strong> Wir brauchen klare Regeln, wie wir im digitalen Zeitalter mit Bürgerrechten und Datenschutz umgehen. Gesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz müssen nachgebessert werden, um auch Facebook die Grenzen aufzuzeigen.</p>
<p><em>Wenn sich Facebook als US-Unternehmen aber nicht an unsere Gesetze hält, was dann? Die Seite sperren?</em></p>
<p><strong>Baerbock:</strong> Ich plädiere nicht für eine Sperrung, aber man muss Druck machen, wenn deutsche oder europäische Standards nicht eingehalten werden. Dann würden wir Grüne auch dafür eintreten, bei Facebook auszutreten.</p>
<p><em>Also doch symbolträchtige Schlagzeilenpolitik?</em></p>
<p><strong>Baerbock:</strong> Anders als Ministerin Aigner sollte man diesen Schritt erst gehen, wenn alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind. Schließlich bieten soziale Netzwerke auch enorme Möglichkeiten.</p>
<p><em>Ist nicht das wahre Problem, dass wir über Regeln debattieren und vergessen, dass das größte Sicherheitsrisiko der Bürger selbst ist, der mit seinen Daten freizügig umgeht?</em></p>
<p><strong>Baerbock:</strong> Klar geht es nicht nur um Gesetze. Datenschutz besteht aus rechtlichen Schranken, aber auch aus Aufklärung und Sensibilisierung: Wie gehe ich mit meinen Daten um? Dazu müsste es auch mehr Initiativen in den Schulen geben.</p>
<p><em>Als Landespolitikerin haben Sie viel weniger Einfluss auf Facebook als auf Bildungspolitik. Wird denn da in Brandenburg genug getan?</em></p>
<p><strong>Baerbock:</strong> Gerade im Bildungsbereich stehen wir beim Thema digitaler Datenschutz noch ganz am Anfang. Es bedarf noch einer enormen Schulung der Lehrer im Land. Es kann nicht sein, dass ein Lehrer, der Achtklässlern etwas über das Internet beibringen soll, selbst nie auf Facebook war.</p>
<p><em>Kann man es nicht auf die Formel bringen, in den 80er Jahren haben die Grünen zum Volkszählungsboykott aufgerufen, heute erzählt Annalena Baerbock auf Facebook freiwillig ganz viel über sich?</em></p>
<p><strong>Baerbock:</strong> Der Vergleich hinkt aus meiner Sicht. Trotz aller Risiken bietet die digitale Zeit enorm viele Chancen zur Kommunikation. Etwa, dass Stimmen aus dem Iran gehört werden, die sonst nicht zu uns dringen würden. Und der Unterschied zur Volkszählung: Jeder hat die freie Wahl, ob er ein Profil bei Facebook anlegt oder nicht.</p>
<p>***<br />
Interview vom 19.07.2010 in der<a href="http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11849692/485072/DATENSCHUTZ-Gruenen-Chefin-Annalena-Baerbock-fordert-schaerfere-Gesetze.html" target="_self"> Märkischen Allgemeinen Zeitung</a></p>
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		<title>Wie sieht der überarbeitete Entwurf der Kommission für die Dienstleistungsrichtlinie aus?</title>
		<link>http://www.annalena-baerbock.de/kommissionsentwurf-dienstleistungsrichtlinie/</link>
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		<pubDate>Sun, 01 Oct 2006 13:46:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Annalena</dc:creator>
				<category><![CDATA[europa]]></category>
		<category><![CDATA[soziales]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[daseinsvorsorge]]></category>

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		<description><![CDATA[<a href="http://www.annalena-baerbock.de/kommissionsentwurf-dienstleistungsrichtlinie/"><img align="left" hspace="5" width="150" height="100" src="http://www.annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2006/10/p-009744-00-5h-150x100.jpg" class="alignleft tfe wp-post-image" alt="© European Union, 2010" title="© European Union, 2010" /></a>Die Kommission hat nach der ersten Lesung im Europäischen Parlament ihren geänderten Vorschlag für die Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt. Der neue Text nimmt die wesentlichen Änderungen des Parlamentes auf. So verzichtet die Kommission auf die Nennung des Herkunftslandprinzips und übernimmt den EP-Beschluss dazu. Die Grüne/EFA Fraktion kritisierte, dass damit jedoch für die Dienstleistungserbringung im europäischen Binnenmarkt keine zufriedenstellende Alternative zum Herkunftslandprinzip geschaffen wird, sondern die Urteile des EuGH allein maßgeblich bleiben. Die Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse bleiben im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie. Für den vom Parlament aus dem Text gestrichenen Eingriff in die Entsenderichtlinie hat die Kommission sich ein neues Hilfsinstrument geschaffen. Auch für die sozialen Dienste und für die Gesundheitsdienste will die Kommission ihre ursprüngliche Position über eigenständige Rechtsinstrumente durchsetzen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a rel="attachment wp-att-624" href="http://www.annalena-baerbock.de/kommissionsentwurf-dienstleistungsrichtlinie/p-009744-00-5h/"><img class="alignleft size-medium wp-image-624" title="© European Union, 2010" src="http://www.annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2006/10/p-009744-00-5h-260x173.jpg" alt="" width="260" height="173" /></a>von Elisabeth Schroedter MdEP und Annalena Baerbock, Oktober 2006</p>
<p><em>Die Kommission hat nach der ersten Lesung im Europäischen Parlament ihren geänderten Vorschlag für die Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt. Der neue Text nimmt die wesentlichen Änderungen des Parlamentes auf. So verzichtet die Kommission auf die Nennung des Herkunftslandprinzips und übernimmt den EP-Beschluss dazu. Die Grüne/EFA Fraktion kritisierte, dass damit jedoch für die Dienstleistungserbringung im europäischen Binnenmarkt keine zufriedenstellende Alternative zum Herkunftslandprinzip geschaffen wird, sondern die Urteile des EuGH allein maßgeblich bleiben. Die Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse bleiben im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie. Für den vom Parlament aus dem Text gestrichenen Eingriff in die Entsenderichtlinie hat die Kommission sich ein neues Hilfsinstrument geschaffen. Auch für die sozialen Dienste und für die Gesundheitsdienste will die Kommission ihre ursprüngliche Position über eigenständige Rechtsinstrumente durchsetzen.</em></p>
<p><strong>Daseinsvorsorge</strong><br />
Wie vom Parlament in der ersten Lesung beschlossen, bleiben die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse unter den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie, soweit sie nicht von ausdrücklich vorgesehenen spezifischen Ausnahmen für spezielle Sektoren erfasst werden. Das bedeutet, dass bei Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die gegen Entgelt erbracht werden, die Regeln dieser Richtlinie anzuwenden sind. Für die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse soll diese Richtlinie jedoch nicht gelten. In der deutschen Tradition der Daseinsvorsorge kennen wir einen solchen Unterschied zu den Diensten von allgemeinem Interesse nicht.<br />
Die spezifischen Ausnahmen sind vor allem solche, für die bereits eine eigene Sektorenrichtlinie existiert, z.B. der Telekommunikationsbereich.</p>
<p><strong>Gesundheitsdienste</strong><br />
Die Kommission akzeptiert den Ausschluss von Gesundheitsdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie durch das Parlament. Allerdings will sie eine eigene Gesetzgebung für die Gesundheitsdienstleistungen schaffen. Ziel soll sein, die Patientenmobilität zu fördern. Dazu gibt es schon einige Vorarbeiten, wie die Mitteilung über die Patientenmobilität aus dem Jahr 2004.</p>
<p><strong>Soziale Dienste<br />
</strong>Die Mehrheit des Parlaments wollte die sozialen Dienste aus der Richtlinie ausgenommen haben. Leider war es in der Abstimmung nicht kohärent und klar genug. Das nutzte die Kommission aus und entwickelte eine eingeschränkte Definition für die sozialen Dienste im allgemeinen Interesse. Nur diese werden von der Richtlinie ausgenommen. Dies betrifft &#8220;soziale Dienstleistungen im Bereich Wohnung, Kinderbetreuung und Unterstützung für bedürftige Familien und Einzelpersonen, die vom Staat selbst oder ein durch von ihm beauftragtes Dienstleistungsunternehmen erbracht werden&#8230;&#8221; (Erwägung 10h). Für alle anderen sozialen Dienste soll in die Öffnung des Binnenmarktes und das europäische Wettbewerbsrecht kommen.<br />
Erwähnt werden muss, dass die Kommission für diese sozialen Dienstleistungen im allgemeinen Interesse bereits eine eigene Mitteilung herausgebracht hat. In dieser werden diese Dienste als Wirtschaftstätigkeit bezeichnet. Die Mitteilung schlägt vor, dass diese Dienste unter bestimmten Bedingungen unter das europäische Wettbewerbsrechts fallen. Bei der Finanzierung der sozialen Dienste soll jedoch weiter das Beihilferecht für die Dienste im allgemeinen Interesse gelten.</p>
<p><strong>Zum Ausschluss anderer Sektoren<br />
</strong>Die Kommission akzeptierte den Parlamentsbeschluss, die Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen und privaten Sicherheitsdiensten auszunehmen. Notare in ihrer öffentlichen Funktion fallen ebenfalls nicht unter die Richtlinie. Für Rechtsanwälte hingegen soll die Richtlinie Anwendung finden. Beim audiovisuellen Bereich akzeptierte de Kommission die Herausnahme, die das Parlament beschlossen hatte. Beihilfen fallen unter die bereits existierende spezifische Fernsehrichtlinie.Glückspiele werden auf der Grundlage des Schutzes der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der Verbraucher aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen.Ausgenommen bleibt auch das Steuerwesen. Ebenfalls die Dienste, für die bereits eine eigene EU-Richtlinie existiert.</p>
<p><strong>Herkunfstland</strong><br />
Die Kommission übernimmt im Artikel 16 den von den beiden großen Fraktionen in der ersten Lesung ausgehandelten Kompromiss mit all seinen Schwächen. So wird zwar das Herkunftslandprinzip in dem Entwurf nicht mehr namentlich genannt, aber ähnlich dem Herkunftslandprinzip darf ein Dienstleistungsanbieter bei der Ausübung seiner Tätigkeit in einem anderen EU-Land nicht behindert werden. Einschränkungen von diesem Grundsatz sollen nur erlaubt werden, wenn die Behörden durch einen ausländischen Anbieter die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Gesundheit oder den Umweltschutz gefährdet sehen. Aus Gründen des sozialen Schutzes oder des Verbraucherschutzes können die Mitgliedstaaten grenzüberschreitenden Dienstleistern nach wie vor keine Auflagen machen. So untersagt Artikel 16 Abschnitt (d) &#8211; abgesehen von den Einschränkungen &#8211; eine Überprüfung der selbstständigen Tätigkeit eines ausländischen Dienstleisters durch die nationalen Behörden. Angesichts der realen Zunahme der Scheinselbstständigkeit als Methode, Mindestarbeitsnormen zu umgehen, ist eine solche Beschränkungen des Kontrollrechtes der Mitgliedstaaten als Förderung des unlauteren Wettbewerb zum Nachteil von ArbeitnehmerInnenrechten zu bewerten. Anstatt das Gastlandprinzip für die Bedingungen, unter denen Dienstleistungen erbracht werden, anzuwenden und die Kontrollrechte der Mitgliedstaaten zu stärken, übernimmt die Kommission die Leerformel des strittigen Parlamentskompromisses mit all seinen offenen Fragen. So wird die Klärung letztlich dem EuGH überlassen. Das geht am offiziell erklärtem Zweck der Richtlinie, nämlich Rechtssicherheit zu bringen, völlig vorbei.</p>
<p><strong>Der Coup zum Arbeitsrecht</strong><br />
Beim strittigsten Punkt zwischen Kommission auf der einen und Parlament und Mitgliedsstaaten auf der anderen Seite, dem Eingriff in die Entsenderichtlinie, hat die Kommission das Parlament ausgetrickst. Zwar folgte sie dem Votum des Parlaments und nahm die Artikel mit den Einschränkungen der Entsenderichtlinie aus der Dienstleistungsrichtlinie heraus (ehemals Artikel 24 und 25). Sie präsentierte jedoch zeitgleich so genannte &#8220;Leitlinien für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen&#8221;. Sie sollen für die Mitgliedsstaaten Richtschnur bei der Umsetzung der Entsenderichtlinie sein. Diese Leitlinien übernehmen zum größten Teil wörtlich die Einschränkungen der Entsenderichtlinie aus den ursprünglichen Artikeln 24 und 25. Zum Beispiel besagt eine Forderung, dass, auch wenn es seine nationalen Vorschriften so vorsehen, das Gastland vom Dienstleister nicht verlangen darf, dass er die Sozialversicherungsunterlagen oder Arbeitsverträge der entsandten Arbeitnehmer vor Ort vorhalten muss. Diese Unterlagen sind jedoch in den meisten Fällen die einzigen Dokumente zur Überprüfung, ob die Entsenderichtlinie eingehalten wird. Die Entsenderichtlinie garantiert den entsandten ArbeitnehmerInnen die Mindestarbeitsnormen des Gastlandes. In der Mitteilung behauptet die Kommission nun, die Vorgaben der Entsenderichtlinie müssten an die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) angepasst werden. Anders als von der Kommission behauptet, hat der EuGH jedoch Anforderungen des Gastlandes, die dem Arbeitnehmerschutz dienen, als Allgemeininteresse und damit auch im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit als zulässig erklärt. Die Mitteilung ist vor allem daher höchst brisant, da die Kommission mit den Leitlinien den gleichen Druck auf die Mitgliedstaaten ausüben kann, wie sie es in Artikel 24 und 25 vorgesehen hatte. Darüber hinaus hebelt sie mit diesem Schritt die parlamentarischen Rechte aus, denn die Leitlinien sind nicht Bestandteil der gewöhnlichen Gesetzgebung.</p>
<p><strong>Weiteres Vorgehen<br />
</strong>Die EU-Staats- und Regierungschefs verständigten sich bereits während ihres Treffens in Brüssel am 23./24. März auf die Grundsätze, die sie in der Dienstleistungsrichtlinie berücksichtig haben wollen. Sie müssen sich jetzt im Ministerrat auf eine Position zum geänderten Vorschlag der Kommission einigen. Das Europäische Parlament übernimmt diese in zweiter Lesung und kann erneut Änderungen vorbringen. Entscheidend wird dabei die Frage sein, ob das Parlament akzeptiert, dass die Kommission alle bisherigen Streichungen des Parlaments, die dem Erhalt des Sozialmodell der Europäischen Union dienen, über andere Wege durchsetzen will. Die derzeitige Berichterstattung, die Dienstleistungsrichtlinie würde jetzt die Freiheit für Dienstleistungen mit dem Sozialmodell verbinden, trifft unter Berücksichtigung dieses außerparlamentarischen Vorgehens der Kommission keinesfalls zu.</p>
<p>Wir als Grünen/EFA Fraktion bleiben bei unserer Kritik und meinen, dass ein klares Prinzip, welches bei der Dienstleistungserbringung die Bedingungen vor Ort und die Kontrolle des Gastlandes akzeptiert, die einzige rechtlich klare und sozial faire Lösung ist.</p>
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