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[1 Okt 2006 | Kein Kommentar]

Die Kommission hat nach der ersten Lesung im Europäischen Parlament ihren geänderten Vorschlag für die Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt. Der neue Text nimmt die wesentlichen Änderungen des Parlamentes auf. So verzichtet die Kommission auf die Nennung des Herkunftslandprinzips und übernimmt den EP-Beschluss dazu. Die Grüne/EFA Fraktion kritisierte, dass damit jedoch für die Dienstleistungserbringung im europäischen Binnenmarkt keine zufriedenstellende Alternative zum Herkunftslandprinzip geschaffen wird, sondern die Urteile des EuGH allein maßgeblich bleiben. Die Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse bleiben im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie. Für den vom Parlament aus dem Text gestrichenen Eingriff in die Entsenderichtlinie hat die Kommission sich ein neues Hilfsinstrument geschaffen. Auch für die sozialen Dienste und für die Gesundheitsdienste will die Kommission ihre ursprüngliche Position über eigenständige Rechtsinstrumente durchsetzen.