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	<title>Annalena Baerbock &#187; europa</title>
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		<title>Wir gestalten unsere Zukunft europäisch</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Oct 2010 20:06:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Annalena</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<a href="http://www.annalena-baerbock.de/wir-gestalten-unsere-zukunft-europaisch/"><img align="left" hspace="5" width="150" src="http://www.annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2010/02/EBI.jpg" class="alignleft wp-post-image tfe" alt="" title="EBI" /></a>Jung-Grüner Meinungsartikel veröffenicht auf eurActiv
Europa in der Krise. Man mag in diesen Monaten sarkastisch antworten wollen: Schon wieder oder immer noch? Die europäische Bilanz der letzten Jahre scheint wirklich mager zu sein: Vertrag von Lissabon formerly known als Europäische Verfassung? Gerade mal mit Ach und Krach über die Ziellinie gerettet! Weltweiter Vorreiter im Klimaschutz? Das war einmal! Friedensmacht? Nationale Sprache scheint wichtiger als gemeinsamer Auswärtiger Dienst! Handlungsfähiger Akteur zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise? Im nationalstaatlichen Klein-Klein weitgehend zerredet! Kein Wunder also, dass das Vertrauen in die politischen Institutionen – ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em><a rel="attachment wp-att-515" href="http://www.annalena-baerbock.de/wir-gestalten-unsere-zukunft-europaisch/ebi/"><img class="alignleft size-full wp-image-515" title="EBI" src="http://www.annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2010/02/EBI.jpg" alt="" width="185" height="149" /></a>Jung-Grüner Meinungsartikel veröffenicht auf eurActiv</em></p>
<p>Europa in der Krise. Man mag in diesen Monaten sarkastisch antworten wollen: Schon wieder oder immer noch? Die europäische Bilanz der letzten Jahre scheint wirklich mager zu sein: Vertrag von Lissabon <em>formerly known</em> als Europäische Verfassung? Gerade mal mit Ach und Krach über die Ziellinie gerettet! Weltweiter Vorreiter im Klimaschutz? Das war einmal! Friedensmacht? Nationale Sprache scheint wichtiger als gemeinsamer Auswärtiger Dienst! Handlungsfähiger Akteur zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise? Im nationalstaatlichen Klein-Klein weitgehend zerredet! Kein Wunder also, dass das Vertrauen in die politischen Institutionen – auf allen Ebenen – rasant schwindet.</p>
<p>Die EU und ihre 27 Mitgliedstaaten stolpern offenbar von einer ausweglosen Situation in die nächste. Und doch ist die Frage berechtigt, ob Europa wirklich stärker in der Krise steckt als sonst. Auf und Abs haben die europäische Integration seit der Nachkriegszeit geprägt. Schon 1956 sprach der damalige Bundeskanzler Adenauer von der „Europäischen Not“ und dem Umstand, dass die Europäer sich nur zu einigen Konferenzen aufmühen können und gemeinsames Handeln eher die Ausnahme als die Regel sei. Ist das Krisengerede also alles nur Hysterie?<span id="more-807"></span></p>
<p>Nein, im Gegenteil! Denn im letzten Jahrhundert trieb eine gemeinsame Vision die Zusammenarbeit voran: Zukünftige Kriege durch eine verstärkte europäische Zusammenarbeit für immer zu verhindern. Heute hingegen geht es den Regierungsoberhäuptern primär um den eigenen Machterhalt. Der europäische Geist ist zum Mittel für die eigene Inszenierung verkommen. Anders als 1956 befinden sich die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten in einer Identitätskrise, die wie ein Damoklesschwert über jeder (natürlichen) Alltagskrise hängt. Jedes europäische Tief wird damit gleich zur europäischen Sinnkrise. Verfassungskrise, Demokratiekrise, Finanzkrise – man schlittert mit Vollgas auf den Abgrund zu bis im letzten Moment doch noch jemand den europäischen Geist beschwört. Gut gehen wird das nicht mehr lange. Daher ist es Zeit, das Kind beim Namen zu nennen.</p>
<p><strong>“Generation Kleingeister”</strong></p>
<p>Das Kind nennt sich „Generation Kleingeister“. Schaut man sich heute in Europa um, dann findet man fast überall Staats- und Regierungsoberhäupter, die die EU mehr als einen Subventionskuchen sehen denn als ein politisches Projekt. Von Madrid über Berlin bis Warschau, von London über Wien bis Sofia fragen sich die Regierungen der 27 EU-Staaten immer nur, wie sie ein möglichst großes Stück vom EU-Kuchen abbekommen können und eine Einschränkung eigener Souveränität verhindern können. Dass aber auch ein Kuchen erst einmal Zutaten, Rezept und Bäcker braucht, um verteilt werden zu können, das blenden sie aus.</p>
<p>Niemand ist bereit mehr zu investieren, als ihm seine prognostizierte Rendite vermutlich auch bringt. Und mit investieren meinen wir nicht nur Geld, sondern in erster Linie politisches Kapital. Sowohl Klima- als auch Finanz- und Wirtschaftskrise haben gezeigt, wie kurzsichtig und gefährlich dieses Spiel ist. Der UN-Klimagipfel von Kopenhagen scheiterte auch gerade deswegen, weil die EU-Mitgliedsstaaten sich an dem „Geh du zuerst, dann komme ich vielleicht hinterher“-Spielchen beteiligten, anstatt die anderen <em>global player</em> wie die USA, China oder auch Brasilien durch eigenes Handeln unter Druck zu setzen. Das Ergebnis ist bekannt. Alle fuhren mit leeren Händen nach Hause.  Ähnliches gilt bei der Bekämpfung der Folgen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Anstatt selbstbewusst als geeinte EU neue Marktregularien für die Finanzmärkte zu erlassen, streiten sich die großen Mitgliedsstaaten, wer seinen nationalen Finanzmarktspielkasten am besten verteidigt und entsprechende Sonderregeln für seine Banker rausholen kann.</p>
<p>Das eigentlich Gefährliche an dieser „Generation Kleingeister“ ist jedoch, dass sie die ungeschriebenen Grenzen des nationalen Eigeninteresses nicht mehr sehen will und nicht mehr weiß oder ignoriert, warum es sich lohnt, manchmal mehr zu geben als zu nehmen. Wenn Bundeskanzlerin Merkel im Moment der höchsten Not der Griechen im Deutschen Bundestag einen Rausschmiss des südeuropäischen Euro-Landes als <em>ultima ratio</em> nicht ausschließt, dann offenbart sie nicht nur Unwissenheit über die EU-Verträge. Sie sendet zugleich auch ein Signal an die europäischen Nachbarn, dass Deutschland als größtes und wirtschaftlich stärkstes EU-Mitgliedsland bereit ist, mit der europäischen Integration zu brechen. Damit stellt sie auch die bisherige Wertegemeinschaft in Frage.</p>
<p>Blickt man um sich im weiten politischen Rund, so muss man konsternieren, dass diese „Generation Kleingeister“ es geschafft hat, eine europapolitische Lähmung über unseren Kontinent zu legen. Im Stile kurzsichtigen Projektmanagements wird europäische Politik nur noch so betrieben, dass es möglichst wenig Konflikte gibt, die es zu lösen gilt. Die Krisengewinnler in diesem Spiel heißen Nationalisten, Deregulierungsfetischisten und EU-SkeptikerInnen. Genüsslich ziehen sie einzelne Bausteine aus dem europäischen Haus heraus. Das dramatische daran: Weder die HausbesitzerInnen noch die vielen HandwerkerInnen, MitbewohnerInnen und ArchitektInnen gebieten diesem Treiben Einhalt. Die politisch Verantwortlichen aus den Mitgliedstaaten betreiben nicht selten, gerade zu Wahlkampfzeiten, beliebte „Brüssel-Sündenbock-Kampagnen“, um ihre eigene Untätigkeit zu vertuschen. Selbst viele Herzblut-EuropäerInnen dieser Generation haben sich davon anstecken lassen und handeln immer mehr nach der Devise: Jetzt bloß keine großen europäischen Pläne schmieden, lieber in kleinen Schritten denken oder gar still sein. Dann werde sich das Problem schon irgendwie lösen. Das wird es auch: Das Haus wird über kurz oder lang einstürzen.</p>
<p>Denn zusätzlich oder gerade aufgrund der Schwächen im Fundament unseres Europäischen Hauses nimmt auch der Druck auf unsere Statik durch die Nachbarhäuser immer weiter zu. Wer in dieser Situation der äußeren Umbauung und der inneren Uneinigkeit , in der ein Teil der Mieter an Abriss denkt oder ihn billigend in Kauf nimmt, das Europäische Haus vor dem Einsturz bewahren will, der muss zum einen das Fundament unseres Europäischen Hauses stärken. Zum anderen muss er oder sie klar benennen, welche Wände und Etagen modernisiert werden müssen, welche neuen MitbewohnerInnen einziehen sollen, aber auch welche Investitionskosten dafür notwendig sind und wie die Hausgemeinschaft bei diesen Vorhaben einbezogen wird. Die Baupläne dafür sollte man jedoch nicht von der „Generation Kleingeist“ erwarten.</p>
<p><strong>„Generation Erasmus“</strong></p>
<p>Es ist an der Zeit, dass unsere Generation, die Mauern und Grenzen in Europa nur noch aus der Kindheit kennt, sich endlich an die europäischen Baupläne wagt und konkrete Ausbauschritte und Ziele für das Europäische Haus formuliert. Für uns ist ein geeintes Europa keine Vision, sondern ein Lebensgefühl und eine Selbstverständlichkeit, für die vielleicht sinnbildlich (symbolisch) das EU-Austauschprogramm “Erasmus” steht. In Europa nicht mehr zu reisen oder frei zu studieren, keine europäischen Freunde zu haben und zu besuchen, ist für uns keine Option. Ähnlich wie der Gründergeneration &#8211; wenn auch aus ganz anderer Motivation &#8211; stellt sich für uns die Frage des „zurück“ ins nationale Kämmerlein nicht mehr. Angelehnt an die Frage einer bekannten Möbelhauskette lautet für uns die Frage mit Blick auf unser Europäisches Haus: Wohnen wir drin oder leben wir es schon? Für uns ist diese Frage beantwortet, aber viele müssen wir noch überzeugen, dass “leben” mehr als “wohnen” ist, wenn wir erfolgreich sein wollen.</p>
<p>Dazu gehört auch, dass wir der ambitionslosen europäischen Passivität von heute unsere Ideen und vor allem unsere europäischen Visionen gegenüberstellen. Wir dürfen uns nicht immer wieder von jenen irritieren lassen, die behaupten, dass man dafür keine Mehrheiten finden würde. Uns geht es nicht um ein “Wünsch dir was-Europa”. Aber lehrt nicht gerade der Prozess der europäischen Integration, was alles möglich ist, wenn man Ziele formuliert und dafür trotz des langen und steinigen Wegs eintritt?</p>
<p>Schon unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg stand die Idee einer gemeinsamen europäischen Währung im Raum. Rund ein halbes Jahrhundert bedurfte es bis zu deren Einführung, aber sie wurde eingeführt. Waren Adenauer, Schuman und andere deswegen Träumer, als sie diese Pläne entwickelten? 1945 fand sich Europa nach zwei Weltkriegen in einer Atmosphäre von Misstrauen und Skepsis zwischen den einzelnen Staaten wieder, wie man es sich heute nicht mehr vorstellen kann. Und doch gelang es dank der europäischen Integration die realen Grenzen und jene in den Köpfen, zu überwinden. Heute reisen wir von Finnland, über Polen bis Portugal ohne auch nur einmal den Ausweis zu zücken. Für uns ist das alles selbstverständlich. Für Menschen in anderen Teilen der Welt ist dies bis heute unvorstellbar. Wenn sie in ein anderes Land reisen, heißt der Alltag Visaanträge, Geld wechseln und Grenzkontrollen.</p>
<p>Wir als Teil der “Generation Erasmus” sagen daher ganz bewusst und pragmatisch: Um unser Haus vor dem Einsturz zu bewahren, brauchen wir wieder eine Debatte über europäische Visionen, die weit über den nächsten EU Gipfel hinausgeht. Gerade weil wir wissen, wie lange Veränderungsprozesse in der Europäischen Union dauern, müssen aber auch wir jetzt damit beginnen. Trotz der notwendigen, täglichen Sachpolitik dürfen wir uns im täglichen Klein-Klein nicht länger verheddern, sondern müssen auch den Blick über den Horizont hinaus wagen.</p>
<p>Vielleicht waren wir bisher so träge, weil wir all die Errungenschaften europäischer Politik als selbstverständlich hinnahmen. Es ist einem 22-jährigen Deutschen oder einer 22-jährigen Französin nur schwer zu erklären, wie das damals war, als man noch Geld tauschen musste, wenn man ins Nachbarland fahren wollte. Selbst für die junge Generation in osteuropäischen Ländern verwischen sich die Folgen des Eisernen Vorhangs. Sechs Jahre ist die große EU-Erweiterungsrunde nun schon her und die ehemalige Euphorie ist der allgemeinen Erkenntnis gewichen, dass auch die EU und ihre westeuropäischen Mitgliedsstaaten leider nur mit Wasser kochen. Gleichzeitig verdeckten unser selbstreflexives Denken und manchmal auch unsere Ignoranz gegenüber den globalen Entwicklungen unseren Blick auf die vielen großen neuen Häuser von Chinesen, Indern oder auch Brasilianern, die um unser Europäisches Haus herum längst gebaut werden.</p>
<p>Es ist daher an der Zeit, dass wir uns die Frage stellen, auf welchen Teil des europäischen Hauses wir in 30 oder 40 Jahren stolz zurückblicken wollen, wissend, dass wir ihn gebaut haben. Auf die „Generation Kleingeister“ sollten wir dabei nicht warten. Es ist an uns alte, bisher unerreichte Ziele genauso wieder hervor zu holen wie neue Ideen zu entwickeln. Wie bei unseren vorangegangenen Generationen ist auch unser Grundstein für das Europäische Haus die Lehre aus zwei Weltkriegen, die unfassbares Leid (nicht nur) über den europäischen Kontinent brachten. Es ist aber auch die Erfahrung der Kriege auf dem Balkan in den 90er Jahren, die schmerzvoll zeigten, dass auch auf dem europäischen Kontinent Frieden und Verständigung nicht automatisch garantiert sind. Zukunft kann daher nur gestalten, wer auch die Vergangenheit im Blick hat und den Wert des Erreichten immer wieder deutlich macht.</p>
<p><strong>Blick über den Horizont hinaus</strong></p>
<p>Wir können und wollen heute nicht bis ins kleinste Detail definieren, was die “Vereinigten Staaten von Europa”, der „Bundesstaat Europa“ oder das „Vereinigte Europa“ sind. Aber wir bekennen uns zu einer weitergehenden Integration. Wir wollen Europa unseren Kindern und Enkelkindern mindestens einen Schritt weiter als den Vertrag von Lissabon hinterlassen. Für uns ist das ein Europa der Werte wie Solidarität, Frieden, Wohlfahrt, Vielfalt und Nachhaltigkeit. Ein Europa, das auf 100 Prozent erneuerbaren Energien fußt und in dem unsere Enkelkinder Benzinmotoren nur noch aus dem Museum kennen. Ein Europa, in dem es für alle selbstverständlich ist, einen Teil der Ausbildung und des Berufslebens in einem anderen EU-Staat verbringen zu können und dabei sozial abgesichert zu sein. Ein Europa, das in der Welt mit einer Stimme spricht und die Menschenrechte als Meßlatte politischer Entscheidungen sowohl nach innen als auch nach außen anlegt. Ein Europa, das sich bei jetzt anstehenden Projekten wie der Europäischen Wirtschaftsregierung, der Stärkung der Regionen oder der zukünftigen Verteilung von europäischen Geldern von nationalem Gepoltere nicht einschüchtern lässt. Ein Europa, in dem Subsidiarität Ansporn zur Zusammenarbeit zwischen Düsseldorf, Berlin und Brüssel ist.</p>
<p>Manche ProeuropäerInnen werden uns sofort zustimmen, andere werden &#8211; nicht zu unrecht &#8211; fragen: “Und wie soll das konkret gehen?” Nun, auch wir haben nicht auf alle Fragen eine Antwort. Aber die zentrale Frage haben wir für uns beantwortet: “Haben wir soviel Vertrauen in die europäischen Institutionen, dass wir uns von einem Europäischen Parlament, einer Europäischen Kommission und einem Rat regieren lassen wollen, in der die deutschen Vertreter eine Minderheit unter vielen sind, in der politische Probleme nicht nur durch „die deutsche Brille“ gesehen werden, sondern auch durch die französische, polnische, maltesische, also am Ende durch die europäische?” Unsere Antwort heißt eindeutig Ja! Und glauben wir, dass dabei immer noch genügend Handlungsspielraum für nationale, regionale und lokale Politik ist, weil „Brüssel“ nicht alles vorgeben muss? Unsere Antwort heißt eindeutig Ja!</p>
<p>Und Ja, für diese Diskussion über das Europa, das wir unseren Kindern hinterlassen wollen, braucht es einen neuen Europäischen Konvent! Mit dem Scheitern der Europäischen Verfassung ist für viele ein Zielpunkt, eine Orientierung verloren gegangen. Wir sind jedoch überzeugt, dass die EuropäerInnen eine ehrliche Antwort auf die Frage verdient haben, wie es nach dem Inkrafttreten des “Kompromissvertrags” von Lissabon nun weitergeht, und zwar institutionell <span style="text-decoration: underline;">und</span> substanziell. Die Grundlage dafür ist gelegt. Der Konvent zur EU-Verfassung hat gezeigt, welche positive Dynamik entstehen kann, wenn möglichst alle gesellschaftlichen Gruppen am Diskussionsprozess über die Zukunft Europas beteiligt sind. Und erstmals sehen die Europäischen Verträge die Einsetzung eines Konvents offiziell vor. Es ist nun vor allem an uns, uns als “Generation Erasmus”, für diesen neuerlichen Konvent stark zu machen und dort auch über unsere Vision eines vereinigten Europas zu debattieren. Denn Europa, wie wir es uns vorstellen, hat keine Scheu vor öffentlicher Diskussion um die besten Ideen und Zukunftsprojekte, und wir laden alle herzlich dazu ein.</p>
<p><strong><em>Berlin, Oktober 2010</em></strong></p>
<p><em>Jan Philippe Albrecht, MdEP</em><em><br />
Annalena Baerbock, Vorstandsmitglied Europäische Grüne Partei</em><em><br />
Franziska Brantner, MdEP<br />
</em><em>Silke Gebel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LV Berlin</em><em><br />
Sven-Christian Kindler, MdB </em><em>Manuel Sarrazin, MdB</em><em><br />
Michael Scharfschwerdt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LV Berlin<br />
Jan Seifert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LV Schleswig-Holstein</em></p>
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		<title>Civil use in the NPT, a Green’s dilemma?</title>
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		<pubDate>Sun, 23 May 2010 08:19:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Annalena</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<a href="http://www.annalena-baerbock.de/civil-use-in-the-npt-a-green%e2%80%99s-dilemma/"><img align="left" hspace="5" width="150" height="150" src="http://www.annalena-baerbock.de/wp-content/plugins/thumbnail-for-excerpts/tfe_no_thumb.png" class="alignleft wp-post-image tfe" alt="" title="" /></a>
Civil use in the NPT, Green dilema? from NPTTV on Vimeo.
Während meines Besuchs in New York anlässlich der 8. Überprüfungskonferenz zum Nichtverbreitungsvertrag (NVV) sprach ich mit NPT TV über das im NVV verbriefte Recht der Staaten auf die zivile Nutzung von Atomenergie und die damit zusammenhängende Problematik des &#8220;dual use&#8221;. Für uns Grünen ist klar, dass man bei internationalen Verträgen keine Rosinenpickerei betreiben kann. Zugleich wird die Gefahr der Weiterverbreitung von Nuklearmaterial zu militärischen Zwecke jedoch solange bestehen, so lange es Atomkraft gibt. Primäre Aufgabe von Ländern, wie Deutschland, die ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><object width="400" height="225"><param name="allowfullscreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="movie" value="http://vimeo.com/moogaloop.swf?clip_id=11893508&amp;server=vimeo.com&amp;show_title=0&amp;show_byline=1&amp;show_portrait=1&amp;color=0088bd&amp;fullscreen=1" /><embed src="http://vimeo.com/moogaloop.swf?clip_id=11893508&amp;server=vimeo.com&amp;show_title=0&amp;show_byline=1&amp;show_portrait=1&amp;color=0088bd&amp;fullscreen=1" type="application/x-shockwave-flash" allowfullscreen="true" allowscriptaccess="always" width="400" height="225"></embed></object>
<p><a href="http://vimeo.com/11893508">Civil use in the NPT, Green dilema?</a> from <a href="http://vimeo.com/npttv">NPTTV</a> on <a href="http://vimeo.com">Vimeo</a>.</p>
<p>Während meines Besuchs in New York anlässlich der 8. Überprüfungskonferenz zum Nichtverbreitungsvertrag (NVV) sprach ich mit NPT TV über das im NVV verbriefte Recht der Staaten auf die zivile Nutzung von Atomenergie und die damit zusammenhängende Problematik des &#8220;dual use&#8221;. Für uns Grünen ist klar, dass man bei internationalen Verträgen keine Rosinenpickerei betreiben kann. Zugleich wird die Gefahr der Weiterverbreitung von Nuklearmaterial zu militärischen Zwecke jedoch solange bestehen, so lange es Atomkraft gibt. Primäre Aufgabe von Ländern, wie Deutschland, die dieser Hochrisikotechnologie den Rücken kehren, muss es daher sein, in anderen Ländern für den Ausbau der Eneuerbaren Energien zu werben, anstatt Atomtechnologie anzupreisen.</p>
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		<title>Mehr als ein Familienfoto</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Mar 2010 22:55:44 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[<a href="http://www.annalena-baerbock.de/mehr-als-ein-familienfoto/"><img align="left" hspace="5" width="150" src="http://www.annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2010/03/logo-eurogreens-title-260x47.png" class="alignleft wp-post-image tfe" alt="" title="logo-eurogreens-title" /></a>Vom 19.-21. März trafen sich mehr als 300 Delegierte und Interessierte aus den Mitgliedsparteien der Europäischen Grünen Partei zum Council Meeting (= Europäischer Parteitag) in Barcelona. Auf gruene.de berichte ich über meine Eindrücke und das alte Vorurteil, dass außer Reisekosten doch sowieso nichts Greifbares am Ende solcher europäischer Treffen stünde.
gruene.de: Sonne, Strand und Meer: Hattest du ein schönes Wochenende in der katalanischen Hauptstadt?
Annalena Baerbock: Ja, absolut! Auch wenn mein Wochenende nicht am Strand, sondern fast ausschließlich im fensterlosen Auditori AXA stattfand. Es war aber für die Grünen Europas ein sehr ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a rel="attachment wp-att-541" href="http://www.annalena-baerbock.de/mehr-als-ein-familienfoto/logo-eurogreens-title/"><img class="alignleft size-medium wp-image-541" title="logo-eurogreens-title" src="http://www.annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2010/03/logo-eurogreens-title-260x47.png" alt="" width="260" height="47" /></a>Vom 19.-21. März trafen sich mehr als 300 Delegierte und Interessierte aus den Mitgliedsparteien der Europäischen Grünen Partei zum Council Meeting (= Europäischer Parteitag) in Barcelona. Auf gruene.de berichte ich über meine Eindrücke und das alte Vorurteil, dass außer Reisekosten doch sowieso nichts Greifbares am Ende solcher europäischer Treffen stünde.</p>
<p>gruene.de: <strong><em>Sonne, Strand und Meer: Hattest du ein schönes Wochenende in der katalanischen Hauptstadt?</em></strong><br />
Annalena Baerbock: Ja, absolut! Auch wenn mein Wochenende nicht am Strand, sondern fast ausschließlich im fensterlosen Auditori AXA stattfand. Es war aber für die Grünen Europas ein sehr erfolgreiches Wochenende. Während die anderen Parteienfamilien sich vor allem fürs Familienfoto treffen, wird bei uns Grünen inhaltlich diskutiert. Diesmal beispielsweise über die europäische Wirtschaftsstrategie (EU 2020) und europäische Lösungswege für die aktuellen Finanz-, Wirtschafts- und Klimakrisen. Da geht es mindestens genauso leidenschaftlich zu wie man es von Grünen Parteitagen in Deutschland kennt. <a href="http://www.gruene.de/einzelansicht/artikel/es-geht-nicht-um-ein-familienfoto.html" target="_blank">Mehr</a></p>
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		<title>Wieder nur ein B-Team</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 11:46:36 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[<a href="http://www.annalena-baerbock.de/neue-kom/"><img align="left" hspace="5" width="150" src="http://www.annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2010/02/EBI.jpg" class="alignleft wp-post-image tfe" alt="EBI" title="EBI" /></a>
Das hatten wir uns eigentlich anders vorgestellt. In Zeiten der Klima- Wirtschafts- und Gerechtigkeitskrise wird die EU beweisen müssen, ob sie auf diese Herausforderungen eine nachhaltige und gemeinsame Antwort findet. Doch das Team, das die Staats- und Regierungschefs dafür nun als neue EU-Kommission ins Rennen schicken, ist &#8211; von einigen Lichtblicken ausgenommen &#8211; eher eine Truppe von gestern als eine Team für morgen. Der alte und neue Kommissionspräsident José Manuel Barroso hat sich bereits in der Vergangenheit damit hervor getan, dass er anstatt ehrgeizigen Projekten lieber den schnellen Kompromiss mit ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-515" title="EBI" src="http://www.annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2010/02/EBI.jpg" alt="EBI" width="185" height="149" /><br />
Das hatten wir uns eigentlich anders vorgestellt. In Zeiten der Klima- Wirtschafts- und Gerechtigkeitskrise wird die EU beweisen müssen, ob sie auf diese Herausforderungen eine nachhaltige und gemeinsame Antwort findet. Doch das Team, das die Staats- und Regierungschefs dafür nun als neue EU-Kommission ins Rennen schicken, ist &#8211; von einigen Lichtblicken ausgenommen &#8211; eher eine Truppe von gestern als eine Team für morgen. Der alte und neue Kommissionspräsident José Manuel Barroso hat sich bereits in der Vergangenheit damit hervor getan, dass er anstatt ehrgeizigen Projekten lieber den schnellen Kompromiss mit den Mitgliedstaaten, oftmals gegen die Intereseen der Bürgerinnen und Bürger, sucht. Antworten auf die derzeitigen Krisen konnten in den Anhörungen vor dem Europäischen Parlament weder er noch seine Kollegen &#8211; und wenigen Kolleginnen &#8211; geben. Während wir Grüne europaweit Ideen für eine grüne Transformation der Industriegesellschaft (Green New Deal) diskutieren, fand sich dieser Anspruch während der Parlaments-Anhörungen der Kommissionsmitgliedern nur an vereinzelten Stelle wieder. Allein die neue Klimakommissarin Connie Hedegaard überzeugte mit ihrer klimapolitischen Vision. Dennoch bestätigten mehr als 2/3 der Europaabgeordneten die neue Kommission. Und der Rest hofft auf positive Überraschungen.</p>
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		<title>Wohin ziehen die Sterne Europas?</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Aug 2009 00:12:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Annalena</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<a href="http://www.annalena-baerbock.de/wohin-ziehen-die-sterne-europas/"><img align="left" hspace="5" width="150" src="http://www.annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2009/08/eu_flagge_80px.jpg" class="alignleft wp-post-image tfe" alt="eu_flagge_80px" title="eu_flagge_80px" /></a>Mit seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag hat das Verfassungsgericht eine Debatte angestoßen, die eigentlich längst in Politik und Wissenschaft hätte geführt werden müssen: die Frage, in welchem Verhältnis nationale Souveränität, demokratische Teilhabe und europäische Integration stehen.
Mein Debattenbeitrag dazu auf  boell.de
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			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-141" title="eu_flagge_80px" src="http://www.annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2009/08/eu_flagge_80px.jpg" alt="eu_flagge_80px" width="80" height="84" />Mit seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag hat das Verfassungsgericht eine Debatte angestoßen, die eigentlich längst in Politik und Wissenschaft hätte geführt werden müssen: die Frage, in welchem Verhältnis nationale Souveränität, demokratische Teilhabe und europäische Integration stehen.<br />
Mein Debattenbeitrag dazu auf  <a href="http://www.boell.de/demokratie/demokratie-7236.html">boell.de</a></p>
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		<title>Rede zum Europawahlprogramm auf dem Parteitag in Dortmund</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Feb 2009 09:46:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Annalena</dc:creator>
				<category><![CDATA[europa]]></category>
		<category><![CDATA[presse]]></category>

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		<description><![CDATA[<a href="http://www.annalena-baerbock.de/rede-bdk-europawahlprogramm/"><img align="left" hspace="5" width="150" height="112" src="http://www.annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2009/02/n1326161427_30250865_6599-150x112.jpg" class="alignleft tfe wp-post-image" alt="n1326161427_30250865_6599" title="n1326161427_30250865_6599" /></a>
Annalena Baerbock sprach auf dem Parteitag von Bündnis 90/Die Grünen in Dortmund über das Europawahlprogramm 2009.
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			<content:encoded><![CDATA[<p><a rel="attachment wp-att-636" href="http://www.annalena-baerbock.de/rede-bdk-europawahlprogramm/n1326161427_30250865_6599/"></a><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="425" height="344" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/XeqA2xmC4ZU&amp;hl=de&amp;fs=1&amp;rel=0" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="425" height="344" src="http://www.youtube.com/v/XeqA2xmC4ZU&amp;hl=de&amp;fs=1&amp;rel=0" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object></p>
<p>Annalena Baerbock sprach auf dem Parteitag von Bündnis 90/Die Grünen in Dortmund über das Europawahlprogramm 2009.</p>
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		<title>Wird Deutschland mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz den europäischen Vorgaben gerecht?</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Oct 2006 14:03:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Annalena</dc:creator>
				<category><![CDATA[soziales]]></category>
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		<description><![CDATA[<a href="http://www.annalena-baerbock.de/wird-deutschland-mit-dem-allgemeinen-gleichbehandlungsgesetz-den-europaischen-vorgaben-gerecht/"><img align="left" hspace="5" width="150" height="100" src="http://www.annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2010/05/p-001335-00-19h-150x100.jpg" class="alignleft tfe wp-post-image" alt="© European Union, 2010" title="© European Union, 2010" /></a>Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 ist Deutschland endlich seiner Verpflichtung nachgekommen, die vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in nationales Recht umzusetzen. Zweimal hatte der EuGH die Bundesrepublik bereits ermahnt, seiner Umsetzungspflicht nachzukommen. Während in anderen EU-Staaten die Umsetzung reine Formsache war, wurde der Gesetzgebungsprozess in Deutschland von einer sehr emotionalen, teils populistischen Debatte begleitet. Inhalt und europarechtlicher Rahmen des Gesetzes traten dabei in den Hintergrund. Der Druck einiger konservativer Ministerpräsidenten führte zu unreflektierten Änderungen in letzter Minute, die z.T. nicht den Vorgaben der EU-Richtlinien gerecht zu werden scheinen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.annalena-baerbock.de/?attachment_id=622"><img class="alignleft size-medium wp-image-622" title="© European Union, 2010" src="http://www.annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2010/05/p-001335-00-19h-260x174.jpg" alt="" width="260" height="174" /></a>ein Bericht von Annalena Baerbock</p>
<p><em>Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 ist Deutschland endlich seiner Verpflichtung nachgekommen, die vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in nationales Recht umzusetzen. Zweimal hatte der EuGH die Bundesrepublik bereits ermahnt, seiner Umsetzungspflicht nachzukommen. Während in anderen EU-Staaten die Umsetzung reine Formsache war, wurde der Gesetzgebungsprozess in Deutschland von einer sehr emotionalen, teils populistischen Debatte begleitet. Inhalt und europarechtlicher Rahmen des Gesetzes traten dabei in den Hintergrund. Der Druck einiger konservativer Ministerpräsidenten führte zu unreflektierten Änderungen in letzter Minute, die z.T. nicht den Vorgaben der EU-Richtlinien gerecht zu werden scheinen.</em></p>
<p><strong>Europapolitische Vorgaben<br />
</strong>Die Europäische Gemeinschaft ist seit langem aktiv im Kampf gegen Diskriminierung. Bereits bei ihrer Gründung bestand eine ihrer vordringlichsten Aufgaben darin, einen durch nationalistische und ethnische Konflikte gespaltenen Kontinent wieder zu einen. Hintergrund ist der Gedanke, dass die EU nicht nur eine Wirtschafts-, sondern auch eine Wertegemeinschaft ist. Die EU versteht sich gemäß ihres Vertrages als eine freiheitliche, tolerante Gesellschaft, in der jede und jeder möglichst nach seiner Facon glücklich werden soll. Gleichzeitig kann man die Augen nicht vor der Realität verschließen. Tagtäglich werden Menschen aufgrund von Vorurteilen und durch Diskriminierung daran gehindert, ihre Fähigkeiten in das berufliche und gesellschaftliche Leben einzubringen, beispielsweise, wenn Menschen mit einer anderen Hautfarbe aus einem Lokal verwiesen werden oder ein Ingenieur im Rollstuhl nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, weil es keinen Fahrstuhl im Bürogebäude gibt. Mit den vier Antidiskriminierungsrichtlinien der EU sollen daher BürgerInnen besonders im Arbeits- und zivilrechtlichen Bereich explizit vor unfairer Behandlung aufgrund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung geschützt werden und sich mit Hilfe des Rechts wehren können. Die EU kann Toleranz im Umgang miteinander zwar nicht verordnen, aber durch seine Rechtsordnung deutlich machen, was gesellschaftlich missbilligt wird. Antidiskriminierungspolitik ist keine soziale Nettigkeit, sondern ein rechtliches Gebot.</p>
<p><strong>Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz</strong><br />
Deutschland kommt den Europarechtlichen Vorgaben ähnlich des rot-grünen Entwurfs von 2004 mit einem einheitlichen Gesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), nach, das vom Deutschen Bundestag am 29.07.2006 beschlossen wurde und am 18.08.2006 in Kraft trat. Damit war Deutschland das letzte Land, bei der Umsetzung von drei der vier Richtlinien, was der Gerichtshof bereits in zwei Vertragsverletzungsverfahren angemahnt hatte. Die Umsetzung der Richtlinien betrifft verschiedene Bereiche unserer Rechtsordnung &#8211; der Schwerpunkt liegt im Bereich von Beschäftigung und Beruf, die Bestimmungen gelten gleichermaßen etwa für Arbeitnehmer, Auszubildende oder für den öffentlichen Dienst. Betroffen ist aber auch das Zivilrecht, also Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen &#8211; insbesondere Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern oder Vermietern.<br />
Das AGG orientiert sich dabei ziemlich genau an den Minimalvereinbarungen der EU. In der öffentlichen Debatte traten darüber oft Missverständnisse auf, da nicht zwischen den Teilen Arbeits- und Zivilrecht unterschieden wurde. Anders als oftmals falsch behauptet, muss das Umsetzungsgesetz im Bereich Arbeitsrecht alle Diskriminierungsmerkmale aus Art. 13 EG-Vertrag (Geschlecht, &#8220;Rasse&#8221; oder ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexuelle Identität) berücksichtigen. An diesen Katalog der Diskriminierungsmerkmale ist der deutsche Gesetzgeber gebunden!<br />
Im Zivilrecht gibt es explizite Vorgaben für die Merkmale &#8220;Rasse&#8221; und ethnische Herkunft sowie Geschlecht, über die der deutsche Gesetzgeber nicht hinausgegangen ist (außer ganz gering im Versicherungsbereich). Die zivilrechtliche Vorgaben zum Geschlecht wurden etwas abgestuft auf die anderen geschützten Merkmale &#8211; Alter, Behinderung, Religion, sexuelle Identität &#8211; sachgerecht erweitert. Damit versucht Deutschland den Empfehlungen der Kommission nachzukommen, die Hierarchisierung der Merkmale (d.h., dass z.B. geschlechterspezifische und rassistische Diskriminierung einen deutlich höheren Schutzbereich erfahren als z.B. das Merkmal Behinderung) nicht noch weiter zu zementieren. Einen Schutz vor Diskriminierung auch im zivilrechtlichen Bereich zu garantieren ist für andere Ländern nichts Neues. In den Niederlanden gibt es beispielsweise ein entsprechendes Gesetze seit 1994, dass nicht nur die direkte, sondern auch die indirekte Diskriminierung untersagt. So befand z.B. ein niederländisches Gericht eine private Telekommunikationsfirma für schuldig, weil diese in einem bestimmten Gebiet nicht mehr zu Reparatureinsätzen fuhr &#8211; Begründung dabei gäbe es in diesem Gebiet immer Diebstähle während des Einsatzes. Da in dieser Gegend überwiegend ausländische Bürger lebten, die damit keine Reparaturen ihrer Geräte mehr erhielten, wurde eine derartige Nichtanfuhr dieses Gebietes als rechtswidrig befunden.</p>
<p><strong>(Europa-) rechtliche Probleme des Gesetzes</strong><br />
Obwohl der Bundesrat dem AGG nicht zustimmen musste, schwächte die Bundesregierung in Anbetracht des Einspruchverfahrens unter rot-grün kurz vor Verkündigung des Gesetzes auf Wunsch der konservativen Ministerpräsidenten einige Gesetzespunkte ab. Dies geschah scheinbar ohne eine genauere Prüfung der europarechtlichen Vorgaben. Neben Formfehlern und nicht kohärenten Änderungen, scheinen einige substanzielle Änderungen den Vorgaben der Richtlinien nicht gerecht zu werden. Damit könnte das Gesetz europarechtswidrig sein und müsste nachgebessert werden.</p>
<p>Gleich ins Auge der Ungereimtheiten springt einem die Streichung des <strong>Diskriminierungsmerkmals</strong> &#8220;Weltanschauung&#8221;. Zum einen wurde es nicht kohärent im Text gestrichen, zum anderen ist fraglich ob diese Streichung mit Artikel 13 EG Vertrag konform ist, der von &#8220;Religion und Weltanschauung&#8221; spricht.</p>
<p>Im <strong>Bereich des Zivilrechts</strong> könnte die Ausnahmeklausel, die für den Wohnungsmarkt eine Ungleichbehandlung mit dem Ziel der Herstellung &#8220;ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse&#8221; für zulässig erklärt, als allgemeine Rechtfertigung für rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt genutzt werden. Besser geregelt ist dieser Punkt in anderen Ländern, wo die Frage der ausgeglichen und Erhaltung stabiler Wohnquartiere in den innerstädtischen Ballungsräumen über städtestrukturelle Maßnahmen, wie Mietspiegel geregelt wird.<br />
Zudem wurde mit Ausweitung der Diskriminierungsmerkmale im Zivilrecht zwar der Versuch unternommen, die oben erwähnte Hierarchisierung der Merkmal zu vermeiden, doch mit den zahlreichen Ausnahmen ist dies dem deutschen Gesetzgeber nicht wirklich gelungen. Diese normierte Hierarchisierung könnte gegen Art.3 des Grundgesetzes verstoßen, der dem Gesetzgeber vorschreibt: &#8220;Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden&#8221;. Deutschland hinkt damit auch den menschenrechtlichen Entwicklungen und Standards anderer EU-Staaten in diesem Bereich hinterher. So verurteilte z.B. ein belgisches Gericht den Eigentümer eines Hauses, weil er das Haus nicht an ein homosexuelles, sondern lieber an ein &#8220;herkömmliches&#8221; Paar vermieten wollte. Das deutsche AGG hingegen stellt mit der quantitativen Einschränkung bei Vermietungen die Vertragsfreiheit über den Diskriminierungsschutz. Fälschlicherweise wird hier das Freiheitsrecht gegen das Recht der Nichtdiskriminierung ausgespielt, was jedoch vehement gegen den menschenrechtlichen Grundsatz verstößt.</p>
<p>Ähnlich problematisch sieht es bei den <strong>Rechtsmitteln</strong> aus. So entspricht die Stellung der Antidiskriminierungsverbände nicht den europäischen Standards. Während das AGG in § 23 für Verbände nur noch eine &#8220;Beistandsfunktion&#8221; vorsieht, ist die gerichtliche Vertretungsbefugnis in anderen europäischen Staaten eine Selbstverständlichkeit. Der Ausschuss für soziale Rechte (des Europarates) betont, die Pflicht zur Bekämpfung von Diskriminierung beinhaltet, das Recht der Gewerkschaften, in Fällen von Diskriminierung im Bereich Beschäftigung auch im Namen von Einzelnen Maßnahmen zu ergreifen sowie die gemeinschaftliche Aktion von Gruppen zuzulassen, die Interesse an einer Entscheidung über das Vorliegen einer Verletzung des Diskriminierungsverbots haben. Auch der Generalanwalt des EuGH, Miguel Maduro, betont, dass der Zugang zum Gericht für die Individuen erleichtert werden muss und die Vertretungsbefugnis von Verbänden keineswegs zu Klagewellen führe.</p>
<p>Ferner scheint die Regelung des § 22 AGG über die <strong>Beweislast</strong> im Prozess den europäischen Vorgaben nicht gerecht zu werden. In § 22 AGG heißt es, dass die betroffene Partei <em>Indizien</em> zu beweisen hat, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen. Dem steht aber Art. 10 der EU-Richtlinie 2000/78/EG entgegen. Dort heißt es, dass Personen, die sich für benachteiligt oder diskriminiert halten, &#8220;Tatsachen glaubhaft machen&#8221; müssen, die das Vorliegen einer Diskriminierung vermuten lassen. § 22 AGG stellt demgegenüber höhere Anforderungen an die Beweisführung.</p>
<p>Auch die Regelung zum <strong>Kündigungsschutzverfahren</strong> ist evident europarechtswidrig. Nach § 2 Abs. 4 AGG gelten für Kündigungen ausschließlich die Bestimmungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes. Zunächst ist festzustellen, dass § 2 Abs. 4 AGG bereits widersprüchlich zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG ist. Denn in den Vorschriften über den Anwendungsbereich des AGG ist geregelt, dass der Anwendungsbereich auch die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfasst. Zudem verstößt die Regelung gegen Art. 3 Abs. 1 c) der EU-Richtlinie 2000/78/EG. In dieser Vorschrift ist nämlich geregelt, dass bei den Entlassungsbedingungen und damit auch bei Kündigungen keine Benachteiligung und Diskriminierung erfolgen darf.</p>
<p>Letztlich sollte auch die in letzter Minute reduzierte Zeitspanne von zwei Monaten zum<strong> Einreichen einer Klage</strong> kritisch betrachtet werden. Diese Spanne scheint gemessen an den Praxiserfahrungen nicht den Vorgaben der Richtlinien zu entsprechen, die von geeigneten und wirksamen Rechtsmittel für Diskriminierungsopfern sprechen.</p>
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		<title>Wie sieht der überarbeitete Entwurf der Kommission für die Dienstleistungsrichtlinie aus?</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Oct 2006 13:46:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Annalena</dc:creator>
				<category><![CDATA[europa]]></category>
		<category><![CDATA[soziales]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[daseinsvorsorge]]></category>

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		<description><![CDATA[<a href="http://www.annalena-baerbock.de/kommissionsentwurf-dienstleistungsrichtlinie/"><img align="left" hspace="5" width="150" height="100" src="http://www.annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2006/10/p-009744-00-5h-150x100.jpg" class="alignleft tfe wp-post-image" alt="© European Union, 2010" title="© European Union, 2010" /></a>Die Kommission hat nach der ersten Lesung im Europäischen Parlament ihren geänderten Vorschlag für die Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt. Der neue Text nimmt die wesentlichen Änderungen des Parlamentes auf. So verzichtet die Kommission auf die Nennung des Herkunftslandprinzips und übernimmt den EP-Beschluss dazu. Die Grüne/EFA Fraktion kritisierte, dass damit jedoch für die Dienstleistungserbringung im europäischen Binnenmarkt keine zufriedenstellende Alternative zum Herkunftslandprinzip geschaffen wird, sondern die Urteile des EuGH allein maßgeblich bleiben. Die Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse bleiben im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie. Für den vom Parlament aus dem Text gestrichenen Eingriff in die Entsenderichtlinie hat die Kommission sich ein neues Hilfsinstrument geschaffen. Auch für die sozialen Dienste und für die Gesundheitsdienste will die Kommission ihre ursprüngliche Position über eigenständige Rechtsinstrumente durchsetzen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a rel="attachment wp-att-624" href="http://www.annalena-baerbock.de/kommissionsentwurf-dienstleistungsrichtlinie/p-009744-00-5h/"><img class="alignleft size-medium wp-image-624" title="© European Union, 2010" src="http://www.annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2006/10/p-009744-00-5h-260x173.jpg" alt="" width="260" height="173" /></a>von Elisabeth Schroedter MdEP und Annalena Baerbock, Oktober 2006</p>
<p><em>Die Kommission hat nach der ersten Lesung im Europäischen Parlament ihren geänderten Vorschlag für die Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt. Der neue Text nimmt die wesentlichen Änderungen des Parlamentes auf. So verzichtet die Kommission auf die Nennung des Herkunftslandprinzips und übernimmt den EP-Beschluss dazu. Die Grüne/EFA Fraktion kritisierte, dass damit jedoch für die Dienstleistungserbringung im europäischen Binnenmarkt keine zufriedenstellende Alternative zum Herkunftslandprinzip geschaffen wird, sondern die Urteile des EuGH allein maßgeblich bleiben. Die Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse bleiben im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie. Für den vom Parlament aus dem Text gestrichenen Eingriff in die Entsenderichtlinie hat die Kommission sich ein neues Hilfsinstrument geschaffen. Auch für die sozialen Dienste und für die Gesundheitsdienste will die Kommission ihre ursprüngliche Position über eigenständige Rechtsinstrumente durchsetzen.</em></p>
<p><strong>Daseinsvorsorge</strong><br />
Wie vom Parlament in der ersten Lesung beschlossen, bleiben die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse unter den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie, soweit sie nicht von ausdrücklich vorgesehenen spezifischen Ausnahmen für spezielle Sektoren erfasst werden. Das bedeutet, dass bei Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die gegen Entgelt erbracht werden, die Regeln dieser Richtlinie anzuwenden sind. Für die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse soll diese Richtlinie jedoch nicht gelten. In der deutschen Tradition der Daseinsvorsorge kennen wir einen solchen Unterschied zu den Diensten von allgemeinem Interesse nicht.<br />
Die spezifischen Ausnahmen sind vor allem solche, für die bereits eine eigene Sektorenrichtlinie existiert, z.B. der Telekommunikationsbereich.</p>
<p><strong>Gesundheitsdienste</strong><br />
Die Kommission akzeptiert den Ausschluss von Gesundheitsdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie durch das Parlament. Allerdings will sie eine eigene Gesetzgebung für die Gesundheitsdienstleistungen schaffen. Ziel soll sein, die Patientenmobilität zu fördern. Dazu gibt es schon einige Vorarbeiten, wie die Mitteilung über die Patientenmobilität aus dem Jahr 2004.</p>
<p><strong>Soziale Dienste<br />
</strong>Die Mehrheit des Parlaments wollte die sozialen Dienste aus der Richtlinie ausgenommen haben. Leider war es in der Abstimmung nicht kohärent und klar genug. Das nutzte die Kommission aus und entwickelte eine eingeschränkte Definition für die sozialen Dienste im allgemeinen Interesse. Nur diese werden von der Richtlinie ausgenommen. Dies betrifft &#8220;soziale Dienstleistungen im Bereich Wohnung, Kinderbetreuung und Unterstützung für bedürftige Familien und Einzelpersonen, die vom Staat selbst oder ein durch von ihm beauftragtes Dienstleistungsunternehmen erbracht werden&#8230;&#8221; (Erwägung 10h). Für alle anderen sozialen Dienste soll in die Öffnung des Binnenmarktes und das europäische Wettbewerbsrecht kommen.<br />
Erwähnt werden muss, dass die Kommission für diese sozialen Dienstleistungen im allgemeinen Interesse bereits eine eigene Mitteilung herausgebracht hat. In dieser werden diese Dienste als Wirtschaftstätigkeit bezeichnet. Die Mitteilung schlägt vor, dass diese Dienste unter bestimmten Bedingungen unter das europäische Wettbewerbsrechts fallen. Bei der Finanzierung der sozialen Dienste soll jedoch weiter das Beihilferecht für die Dienste im allgemeinen Interesse gelten.</p>
<p><strong>Zum Ausschluss anderer Sektoren<br />
</strong>Die Kommission akzeptierte den Parlamentsbeschluss, die Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen und privaten Sicherheitsdiensten auszunehmen. Notare in ihrer öffentlichen Funktion fallen ebenfalls nicht unter die Richtlinie. Für Rechtsanwälte hingegen soll die Richtlinie Anwendung finden. Beim audiovisuellen Bereich akzeptierte de Kommission die Herausnahme, die das Parlament beschlossen hatte. Beihilfen fallen unter die bereits existierende spezifische Fernsehrichtlinie.Glückspiele werden auf der Grundlage des Schutzes der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der Verbraucher aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen.Ausgenommen bleibt auch das Steuerwesen. Ebenfalls die Dienste, für die bereits eine eigene EU-Richtlinie existiert.</p>
<p><strong>Herkunfstland</strong><br />
Die Kommission übernimmt im Artikel 16 den von den beiden großen Fraktionen in der ersten Lesung ausgehandelten Kompromiss mit all seinen Schwächen. So wird zwar das Herkunftslandprinzip in dem Entwurf nicht mehr namentlich genannt, aber ähnlich dem Herkunftslandprinzip darf ein Dienstleistungsanbieter bei der Ausübung seiner Tätigkeit in einem anderen EU-Land nicht behindert werden. Einschränkungen von diesem Grundsatz sollen nur erlaubt werden, wenn die Behörden durch einen ausländischen Anbieter die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Gesundheit oder den Umweltschutz gefährdet sehen. Aus Gründen des sozialen Schutzes oder des Verbraucherschutzes können die Mitgliedstaaten grenzüberschreitenden Dienstleistern nach wie vor keine Auflagen machen. So untersagt Artikel 16 Abschnitt (d) &#8211; abgesehen von den Einschränkungen &#8211; eine Überprüfung der selbstständigen Tätigkeit eines ausländischen Dienstleisters durch die nationalen Behörden. Angesichts der realen Zunahme der Scheinselbstständigkeit als Methode, Mindestarbeitsnormen zu umgehen, ist eine solche Beschränkungen des Kontrollrechtes der Mitgliedstaaten als Förderung des unlauteren Wettbewerb zum Nachteil von ArbeitnehmerInnenrechten zu bewerten. Anstatt das Gastlandprinzip für die Bedingungen, unter denen Dienstleistungen erbracht werden, anzuwenden und die Kontrollrechte der Mitgliedstaaten zu stärken, übernimmt die Kommission die Leerformel des strittigen Parlamentskompromisses mit all seinen offenen Fragen. So wird die Klärung letztlich dem EuGH überlassen. Das geht am offiziell erklärtem Zweck der Richtlinie, nämlich Rechtssicherheit zu bringen, völlig vorbei.</p>
<p><strong>Der Coup zum Arbeitsrecht</strong><br />
Beim strittigsten Punkt zwischen Kommission auf der einen und Parlament und Mitgliedsstaaten auf der anderen Seite, dem Eingriff in die Entsenderichtlinie, hat die Kommission das Parlament ausgetrickst. Zwar folgte sie dem Votum des Parlaments und nahm die Artikel mit den Einschränkungen der Entsenderichtlinie aus der Dienstleistungsrichtlinie heraus (ehemals Artikel 24 und 25). Sie präsentierte jedoch zeitgleich so genannte &#8220;Leitlinien für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen&#8221;. Sie sollen für die Mitgliedsstaaten Richtschnur bei der Umsetzung der Entsenderichtlinie sein. Diese Leitlinien übernehmen zum größten Teil wörtlich die Einschränkungen der Entsenderichtlinie aus den ursprünglichen Artikeln 24 und 25. Zum Beispiel besagt eine Forderung, dass, auch wenn es seine nationalen Vorschriften so vorsehen, das Gastland vom Dienstleister nicht verlangen darf, dass er die Sozialversicherungsunterlagen oder Arbeitsverträge der entsandten Arbeitnehmer vor Ort vorhalten muss. Diese Unterlagen sind jedoch in den meisten Fällen die einzigen Dokumente zur Überprüfung, ob die Entsenderichtlinie eingehalten wird. Die Entsenderichtlinie garantiert den entsandten ArbeitnehmerInnen die Mindestarbeitsnormen des Gastlandes. In der Mitteilung behauptet die Kommission nun, die Vorgaben der Entsenderichtlinie müssten an die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) angepasst werden. Anders als von der Kommission behauptet, hat der EuGH jedoch Anforderungen des Gastlandes, die dem Arbeitnehmerschutz dienen, als Allgemeininteresse und damit auch im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit als zulässig erklärt. Die Mitteilung ist vor allem daher höchst brisant, da die Kommission mit den Leitlinien den gleichen Druck auf die Mitgliedstaaten ausüben kann, wie sie es in Artikel 24 und 25 vorgesehen hatte. Darüber hinaus hebelt sie mit diesem Schritt die parlamentarischen Rechte aus, denn die Leitlinien sind nicht Bestandteil der gewöhnlichen Gesetzgebung.</p>
<p><strong>Weiteres Vorgehen<br />
</strong>Die EU-Staats- und Regierungschefs verständigten sich bereits während ihres Treffens in Brüssel am 23./24. März auf die Grundsätze, die sie in der Dienstleistungsrichtlinie berücksichtig haben wollen. Sie müssen sich jetzt im Ministerrat auf eine Position zum geänderten Vorschlag der Kommission einigen. Das Europäische Parlament übernimmt diese in zweiter Lesung und kann erneut Änderungen vorbringen. Entscheidend wird dabei die Frage sein, ob das Parlament akzeptiert, dass die Kommission alle bisherigen Streichungen des Parlaments, die dem Erhalt des Sozialmodell der Europäischen Union dienen, über andere Wege durchsetzen will. Die derzeitige Berichterstattung, die Dienstleistungsrichtlinie würde jetzt die Freiheit für Dienstleistungen mit dem Sozialmodell verbinden, trifft unter Berücksichtigung dieses außerparlamentarischen Vorgehens der Kommission keinesfalls zu.</p>
<p>Wir als Grünen/EFA Fraktion bleiben bei unserer Kritik und meinen, dass ein klares Prinzip, welches bei der Dienstleistungserbringung die Bedingungen vor Ort und die Kontrolle des Gastlandes akzeptiert, die einzige rechtlich klare und sozial faire Lösung ist.</p>
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