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In Reaktion auf die Streichung der Verknüpfung zur Entsenderichtlinie in der Dienstleistungsrichtlinie durch das Parlament hat die Kommission sogenannte “Leitlinien für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen” vorgelegt. Die Entsenderichtlinie dient dem Schutz der entsandten ArbeitnehmerInnen. Sie basiert auf dem Gastlandprinzip und beugt durch den Grundansatz “gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort” Sozialdumping vor. Die Kommission gibt vor, mit den Leitlinien, die Kontrollpraxis der Mitgliedstaaten mit den neusten Urteilen des EuGHs zur Dienstleistungsfreiheit abzustimmen. Beim genaueren Hinsehen schränkt sie wie bereits vorher in der Dienstleistungsrichtlinie die Kontrollinstrumente der Mitgliedstaaten ein. Verpflichtungen von Entsendeunternehmen gegenüber dem Gastland werden als bürokratische Hürden definiert. Das geht an dem eigentlichen und alleinigen Ziel der Entsenderichtlinie, nämlich den ArbeitnehmerInnenschutz herzustellen, vorbei.














