Aus Protest gegen die menschenunwürdige Behandlung im Abschiebegefängnis in Eisenhüttenstadt sind mehrere Flüchtige in einen Hungerstreik getreten. Eisenhüttenstadt ist Brennglas der zum Teil untragbaren Asylregelungen von europäischer bis kommunaler Ebene. In Europa Asyl zu beantragen, gleicht einem Lotteriespiel. Die sogenannte Dublin-Verordnung, wonach Flüchtlinge in dem EU-Land, in dem sie zuerst ankommen, ihren Asylantrag stellen müssen, muss daher dringend geändert werden.
Diese komplexe rechtliche Situation darf die Landesregierung jedoch nicht als Feigenblatt für die Situation im brandenburgischen Abschiebegefängnis nehmen. Flucht ist kein Verbrechen und Flüchtlinge sind keine Straftäter. Die rot-rote Landesregierung muss daher dringend die von mehreren rot-grün regierten Bundesländern forcierte Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Abschiebungshaft unterstützen.
Bis die Abschaffung durchgesetzt ist, darf Haft nur das absolut letzte Mittel sein. Doch in Brandenburg gehört die Haft von ankommenden Flüchtlingen, die über andere europäische Ländern nach Deutschland flüchten, eher zum Standard. Es kann nicht richtig sein, dass in Brandenburg fast 90 Prozent der Abschiebungshäftlinge Dublin-Fälle sind, die auf Antrag der Bundespolizei direkt nach Einreise inhaftiert wurden. Diese sofortige und pauschale Inhaftierung von ankommenden Flüchtlingen durch Bundespolizei und Amtsgericht in Eisenhüttenstadt ist mit der Genfer Flüchtlingskonvention nur schwer vereinbar.
Da es auch um die Betreueung der Flüchtlinge geht, muss das Innenministerium unverzüglich aktiv werden. Die soziale, medizinische und psychologische Betreuung in Eisenhüttenstadt war schon bisher absolut unzureichend. Angesichts der akuten Situation ist es unverantwortlich.
Bild: © Tiegeltuf/flickr, CC-by -sa 2.0
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