Deutschlandweit gibt es große Unterschiede, wie viele Kinder eine Erzieherin oder ein Erzieher betreut. Dabei ist die Zeit, die Fachkräfte für die Kinder haben, entscheidend dafür, dass sich Kinder wohlfühlen und individuell gefördert werden können.
Damit sichergestellt wird, dass Kinder in Zukunft im gesamten Bundesgebiet eine gute pädagogische Betreuung erhalten, fordern wir in unserem Änderungsantrag für die Betreuung von Kindern vor Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege verbindliche Mindeststandards für die Fachkraft-Kind-Relation.
Für Kinder mit Behinderungen sowie für Kinder mit besonderem Bedarf an Sprachförderung sind zusätzliche Stellenanteile vorzusehen. Für Kindertageseinrichtungen in denen auf Grund des sozialen Umfeldes oder der Zusammensetzung der Kinder ein erhöhter allgemeiner Förderungsbedarf besteht, sind zusätzliche Personalkapazitäten bereitzustellen.
Der Bund soll die Kosten, die sich aus der gesetzlich geregelten Fachkraft-Kind-Relation ergeben, zweckgebunden mitfinanzieren. Zur Realisierung fachlich anerkannter, bundesweiter Mindeststandards in der Fachkraft-Kind-Relation braucht es eine dauerhafte Unterstützung des Bundes.
Dieser Antrag wurde zur abschließenden Beratung des Kita-Gesetzes gemeinsam mit den LINKEN gestellt.
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