Die Kohleverstromung ist nicht mit den Klimaschutzzielen und den Anforderungen eines flexiblen und umweltverträglichen Energieversorgungssystems vereinbar. Deutschland muss gemäß der internationalen Klimavereinbarung bis 2050 die Freisetzung klimaschädlicher Emissionen in Deutschland um 80 bis 95 Prozent senken. Dieses Ziel ist nur mit einer klimaneutralen Stromerzeugung erreichbar – folglich ohne Kohlekraftwerke.
In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung daher dazu auf,
- auf nationaler Ebene
- für neue und bestehende fossile Kraftwerke einen CO2-Grenzwert analog zur Regelung in Großbritannien einzuführen. Der Grenzwert soll sich an der Jahresemission eines modernen Gaskraftwerks orientieren und den Kraftwerksbetreibern die betriebswirtschaftliche Flexibilität einräumen, ihre Kraftwerke bis zum Erreichen der Jahresobergrenze weiter zu betreiben oder sie stillzulegen;
- die immissionsschutzrechtliche Privilegierung der Kohleverstromung aufzuheben, die Einhaltung von strengen Emissionsgrenzwerten für krebserzeugende Stoffe sicherzustellen und einen Fahrplan zur Umsetzung der Minamata-Konvention zu Quecksilber und der schrittweisen
Einführung der US-Grenzwerte vorzulegen; - über eine Novelle des Bundesbergrechts den Aufschluss neuer Braunkohletagebaue auszuschließen und die betroffenen Regionen bei der Bewältigung des erforderlichen Strukturwandels zu unterstützen;
- einen ökologischen Flexibilitätsmarkt zu schaffen, der die Versorgungssicherheit stärkt und den Betrieb und Neubau von hochflexiblen Gaskraftwerken, abschaltbaren Lasten, Speichern und verstetigten erneuerbaren Energien anreizt;
- sich auf europäischer Ebene
- für eine umfassende Reform des Emissionshandels einzusetzen, die insbesondere eine dauerhafte Entnahme („set-aside“) der derzeit überschüssigen zwei Milliarden Emissionszertifikate sowie die Einführung einer Marktstabilitätsreserve spätestens ab dem Jahr 2016 umfasst;
- für die Einführung eines EU-weiten CO2-Mindestpreises einzusetzen und dies durch die zügige Einführung eines nationalen CO2-Mindestpreises zu untermauern. Der nationale Mindestpreis soll ab 2015 bei 15 Euro pro Tonne CO2 liegen und in der Folge jährlich um einen Euro je Tonne Kohlendioxidäquivalent ansteigen.
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