Antrag der Abgeordneten Annalena Baerbock, Dr. Valerie Wilms, Bärbel Höhn, Peter Meiwald, Claudia Roth (Augsburg), Harald Ebner, Matthias Gastel, Kai Gehring, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Nicole Maisch, Omid Nouripour, Friedrich Ostendorff, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
UN-Nachhaltigkeitsziel 13 in Deutschland schon jetzt umsetzen – Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im Gipfeljahr 2015 haben wir die Chance, einen echten Durchbruch für Klimaschutz und globale Gerechtigkeit zu erreichen. In einer Zeit, in der weltweit Millionen von Menschen gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen, hängen Hunger, gewaltsame Konflikte, Verlust der Biodiversität, Klimakrise, Armuts- und Ressourcenkrisen eng zusammen, globale Gerechtigkeit und Klimaschutz lassen sich nicht getrennt voneinander erreichen. Die Ergebnisse der Verhandlungen bei den Vereinten Nationen in New York für globale Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) werden zusammen mit den Verhandlungen um ein neues Klimaabkommen in Paris für die kommenden Jahrzehnte die internationale, europäische und deutsche Politik prä- gen. Sie sind entscheidend für die Frage, ob wir endlich die Chance für eine nachhaltige und gute Zukunft für alle nutzen wollen.
Eine nachhaltige Entwicklung, der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen und echter Klimaschutz können global nur dann erreicht werden, wenn alle damit bei sich zu Hause anfangen. Deutschland ist von echter Nachhaltigkeit noch weit entfernt und hat zugleich als führendes Industrieland in der EU eine besondere Verantwortung. Für einen Aufbruch in nachhaltiges Leben und Wirtschaften fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, sich für Politikkohärenz im Sinne von Frieden, Demokratie und einer menschenrechtsbasierten nachhaltigen Entwicklung einzusetzen, wofür es eine bessere ressortübergreifende Abstimmung braucht. Zudem muss die Bundesregierung für jedes der von den Vereinten Nationen vorgelegten 17 Nachhaltigkeitsziele entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung gerade auch in Deutschland und innerhalb der EU ergreifen.
UN-Nachhaltigkeitsziel 13 in Deutschland umsetzen
Ohne wirksamen Klimaschutz ist eine nachhaltige Entwicklung nicht möglich. Die im Jahr 2015 stattfindende Klimakonferenz in Paris muss endlich greifbare Erfolge Drucksache 18/6057 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode für den internationalen Klimaschutz bringen. Zwar hat sich die Bundesregierung ein durchaus anspruchsvolles Ziel gesetzt, indem sie die nationalen Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent senken will.
Doch setzt sie nicht die notwendigen Maßnahmen zur Zielerreichung um, oder sie macht sogar das Gegenteil: So bremst die Bundesregierung entgegen aller klimapolitischen Lippenbekenntnisse die erneuerbaren Energien im Stromsektor aus und stellt die dreckige Kohle weiter unter Bestandsschutz. Und das, obwohl in Deutschland der Ausstoß von Treibhausgasemissionen in den vergangenen Jahren trotz des Erfolgs der erneuerbaren Energien wieder spürbar angestiegen ist. Das im Dezember 2014 von der Bundesregierung verabschiedete Klimaaktionsprogramm ist weitgehend ambitionslos, enthält im Wesentlichen schon bekannte Maßnahmen und strotzt vor Prüfaufträgen. Selbst bei einer vollständigen Umsetzung würde das deutsche Klimaschutzziel bislang verfehlt. Nachdem nun auch die Kohleabgabe für die ältesten und dreckigsten Kohlekraftwerke endgültig beerdigt wurde, wird der fossile Kraftwerkspark auch weiterhin keinen substantiellen Beitrag zum Erreichen des Klimaziels beitragen.
Die Staats- und Regierungschefs der G7 haben sich kürzlich in Elmau noch einmal deutlich dazu bekannt, die Erderwärmung auf höchstens 2 Grad zu begrenzen. Um das Ziel tatsächlich zu erreichen, muss bereits bis zur Hälfte des Jahrhunderts der Ausstieg aus fossilen Energieträgern erfolgen. Das gilt auch für Deutschland. Der Klimaschutz braucht jetzt Taten, denn schöne Worte retten das Klima nicht.
II. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
- unverzüglich ein Klimaschutzgesetz zu verabschieden, das für die Sektoren Stromerzeugung, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Kreislaufwirtschaft bis 2050 jährliche Reduktionsziele verbindlich festlegt und die Zielerreichung absichert;
- jetzt den nationalen Kohleausstieg einzuleiten und einen nationalen CO2 Mindestpreis einzuführen, um das nationale Klimaschutzziel einer Emissionsminderung von minus 40 Prozent bis 2020 (bezogen auf 1990) durch eine Einsparung von 100 Mio. Tonnen sicher zu erreichen;
- einen konkreten Aufwuchspfad zur Finanzierung des globalen Klimaschutzes vorzulegen, der den gerechten deutschen Anteil an den ab 2020 international zugesagten Mitteln in Höhe von jährlich 100 Mrd. Dollar darstellt;
- sich für eine deutlich stärkere Reduzierung der EU-Treibhausgasemissionen einzusetzen. Die EU muss sich in Paris zu einer Reduzierung von weit über minus 40 Prozent bis 2030 verpflichten und den Emissionshandel in der 4. Handelsperiode als anspruchsvolles Klimaschutzinstrument fortentwickelt;
- das nationale Programm „Hochwasserschutz“ in enger Zusammenarbeit mit den Ländern ökologischer auszurichten, um die Folgen der Klimakrise abzumildern. Das Programm soll den Fokus weniger auf baulichen Hochwasserschutz legen und vermehrt Retentionsräume wie Hochwasservorrang-, Überschwemmungs- oder Risikogebieten ausweisen, Auen stärker schützen und renaturieren, Deiche rückverlegen und insgesamt den Wasserrückhalt in der Landschaft verbessern.
Berlin, den 22. September 2015
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
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