Den finalen Beschluss der 196 Teilnehmenden Parteien der COP21 finden Sie hier. Dazu ist zu sagen, dass der Beschluss bisher rechtlich unverbindlich ist. Das Pariser Klimaabkommen jedoch ist als völkerrechtlich verbindlicher Vertrag gestaltet und findet sich im Annex der COP21-Entscheidung (im Dokument ab Seite 21).
Diesem Abkommen können Staaten ab dem 22. April 2015 offiziell beitreten. 30 Tage, nachdem mindestens 55 Staaten, die zusammen mindestens 55% der globalen Treibhausgasemissionen verantworten, das Abkommen unterzeichnet haben, tritt dieses in Kraft.
Oktober 2015:
Anfang Oktober haben die beiden Vorsitzenden der „Ad Hoc Working Group on the Durban Platform for Enhanced Action“, kurz ADP, ihren Entwurf für die Verhandlungen im Dezember in Paris vorgelegt.
Dieser Entwurf enthält, was in Paris beschlossen werden soll. Artikel 3 des“Draft Agreement“ soll dabei die genauen Ziele beinhalten, was in der Entwurfsform durch verschiedene Optionen verdeutlicht wird:
Article 3 (MITIGATION),
1. Parties aim to reach by [X date] [a peaking of global greenhouse gas emissions][zero net greenhouse gas emissions][a[n] X per cent reduction in global greenhouse gas emissions][global low-carbon transformation][global low-emission transformation][carbon neutrality][climate neutrality].
Jan Kowalzig von Oxfam Deutschland meint zum Entwurf: „Das Wichtigste, was fehlt, ist ein Überprüfungsmechanismus.“ Ein neuer Vertrag müsse zwingend einen Paragrafen enthalten, der einen Mechanismus für Nachbesserungen beschreibt.
→ Ein ausführlicher Artikel auf klimaretter.info fasst den ersten Vertragsentwurf zusammen.
→ Hier geht es zum ersten Vertragsentwurf von Anfang Oktober
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