Zur Veröffentlichung der Ratsschlussfolgerungen zu einem Beschluss für neue Regelungen für das Vereinigte Königreich erklären Manuel Sarrazin, Sprecher für Europapolitik und Annalena Baerbock, Mitglied im Europaausschuss und zuständige Berichterstatterin:
Wir wollen, dass Großbritannien in der EU bleibt. Daher begrüßen wir die Einigung, die auf dem europäischen Gipfel erzielt wurde. Verhandlungen bedeuten immer, dass Kompromisse gefunden werden müssen. Es ist wichtig, dass die Einigung nicht die fundamentalen Errungenschaften und Prinzipien der EU in Frage stellt. Ein Europa „à la carte“ darf es auch künftig nicht geben.
Nach den Verhandlungen in Brüssel muss David Cameron nun aber seinen hasenfüßigen Kurs überwinden. Nur ein klares Bekenntnis für Europa und für die Vorteile und Errungenschaften der europäischen Integration, werden die Menschen von der EU überzeugen und einen britischen Verbleib in der EU ermöglichen. „Better together“ sollte daher auch das Motto einer pro-europäischen Kampagne der britischen Regierung werden.
Klar ist aber auch: Der Kompromiss über mögliche Beschränkungen von Sozialstandards muss ein britischer Sonderweg bleiben. Aus den Schlussfolgerungen darf keine sozialpolitische Abwärtsspirale von Standards in Europa folgen. Wirtschafts- und sozialpolitischer Fortschritt sowie die progressive Rechtsprechung des EUGH müssen das europäische Handeln bestimmen, nicht die national-chauvinistischen Unkenrufe von Populisten.
Wir begrüßen, dass das Versprechen einer immer engeren Union unangetastet bleibt. Es ist aus unserer Sicht nicht notwendig, aber vertretbar klarzustellen, dass die entsprechende Formulierung im Vertrag weiterhin nur politischer Natur ist und nicht als Rechtsgrundlage für die Kompetenzübertragung an die Union genutzt werden soll. Die Vereinbarung hält außerdem fest, dass es EU-Mitgliedstaaten bereits heute möglich ist, in einzelnen Bereichen unterschiedliche Integrationspfade zu beschreiten. Gut ist, dass Nicht-Euro-Staaten im Bereich der wirtschaftspolitischen Steuerung nicht kategorisch ausgeschlossen werden dürfen, die Handlungsfähigkeit der Euro-Zone aber gewahrt werden muss.
Zentral für uns war, dass es bei der EU-Gesetzgebung kein pauschales und unmittelbares Veto-Recht für einzelne nationale Parlamente („Rote Karte“) gibt. Den nun gefundenen Kompromiss, die nationalen Parlamente im Rahmen des bestehenden Subsidiaritätsverfahrens zu stärken, können wir mittragen. Fest steht aber auch: Die Stärkung nationaler Parlamente erreichen wir vor allem, indem die Kontrolle über das Handeln der nationalen Regierungen im Rat gestärkt wird.
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