Die Kosten einer Erdverkabelung der 110kV-Stromfreileitung in Golm sind umlagefähig auf die Stromverbaucher. Das geht aus einer Antwort der Bundesnetzagentur an mein Potsdamer Büro hervor. Damit könnte der Streit um die zusätzlichen Kosten zwischen der Stadt Potsdam und den Grundstückseigentümern beendet werden. Voraussetzung ist, dass der Leitungseigentümer und Netzbetreiber EonEdis einen entsprechenden Antrag an die Bundesnetzagentur stellt. Außerdem dürfen die Gesamtkosten für die Errichtung und den Betrieb des Erdkabels nicht die Gesamtkosten des technisch vergleichbaren Freikabels um den Faktor 2,75 überschreiten sowie naturschutzfachliche Belange nicht entgegenstehen. Die Umlage der Erdverkabelungskosten der Golmer 110 kV-Leitung auf die Stromverbaucherinnen und -verbraucher ist unter bestimmten Vorrausetzungen genehmigungsfähig. Das ist meinem Büro heute auf Nachfrage auch noch einmal telefonisch von der Bundesnetzagentur bestätigt worden. Das ist eine gute Nachricht für die Golmer Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Stadt Potsdam. Die Energiewende braucht Akzeptanz. Stromleitungen über Wohnhäuser hinweg müssen der Vergangenheit angehören. Das Schreiben der Bundesnetzagentur finden Sie hier.
Bild: ©MdE/wikipedia, CC-BY-SA 3.0
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