Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Anfang Juli 2015 haben die Parteivorsitzenden der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD eine Reihe von Maßnahmen zur zukünftigen Ausgestaltung des Strommarktes beschlossen. Wesentliche Fragen sollen in einem Strommarktgesetz beantwortet werden, welches nach Informationen der Fragesteller im November 2015 im Bundeskabinett beschlossen und dann dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden soll. Besonders umstritten sind die geplanten Subventionen an Braunkohlekraftwerksbetreiber auf Kosten der Stromkunden. Große Teile der Energiewirtschaft und die Umweltverbände sprechen sich gegen diese Lösung aus.
In unserer kleinen Anfrage fragen wir unter anderem nach der Korrespondenz zwischen der Bundesregierung und den Energieunternehmen RWE, Vattenfall und MIBRAG im Hinblick auf die Einrichtung der Kohlereserve, welche Welcher Kosten auf die von Ausnahmetatbeständen entlastete Industrie entfällt und ob die Bundesregierung es für gerechtfertigt hält, dass der fossile Kraftwerkspark, der für gut ein Drittel der derzeitigen rund 900 Millionen Tonnen CO2 verantwortlich ist, nun lediglich eine Emissionsminderung von 11 bis 12,5 Millionen Tonnen erbringen soll, obwohl im Aktionsprogramm Klimaschutz das Doppelte vorgesehen war.
→ hier geht es zur gesamten kleinen Anfrage samt den Antworten der Bundesregierung
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