Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9157 –
Konventionelle Mindesterzeugungskapazitäten und Abregelungen
In den vergangenen Jahren ist es – und es wird wohl auch in den kommenden Jahren – vermehrt zu Abregelungen von Stromerzeugungsanlagen kommen. Aus Gründen des Investitionsschutzes wird abgeregelter Strom gesetzlich entschädigt. Dies betrifft vor allem Erneuerbare-Energien-Anlagen, da diese flexibel und schnell regelbar sind.
Unflexible fossile Kraftwerke können sich dies zum einen technisch und zum anderen aufgrund von hohen Anfahrtkosten nicht leisten. Für den sicheren Betrieb des Stromnetzes sind verschiedene Systemdienstleistungen zur Spannungs- und Frequenzhaltung oder die Bereitstellung von Blindleistung erforderlich. Diese Leistungen werden bisher überwiegend durch konventionelle Kraftwerke (Must-run-Kapazitäten) erfüllt. Doch technisch sind erneuerbare Energien bereits in der Lage, dies ebenfalls zu erfüllen. Allerdings bedarf es dazu Anpassungen auf dem Regelenergiemarkt. Bisher wird der Einsatz erneuerbarer Energien basierter Systemdienstleistungen teilweise durch regulatorische Hürden bzw. unklare Vergütungsregelungen behindert.
Wir haben die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu Must-run-Kraftwerken und zu CO2-Einsparpotenzialen befragt.
Die gesamte kleine Anfrage mit den Antworten der Budnesregierung finden Sie hier.
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