Die Erdgaspipeline Nord Stream 2 soll ab dem Jahr 2020 das russische UstLuga mit Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern verbinden. Über eine Strecke von rund 1 200 Kilometern durch die Ostsee sollen pro Jahr 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas nach Deutschland transportiert werden können, um von dort aus die Versorgungssicherheit in Europa abzusichern. Die zwei parallelen Leitungen sollen weitgehend parallel zu den beiden Leitungen der Erdgaspipeline Nord Stream 1 verlaufen, die seit 2011 bzw. 2012 in Betrieb ist. Für die Umsetzung von Nord Stream 2 wurde die Nord Stream 2 AG mit Sitz im schweizerischen Zug gegründet. Sie gehört zum staatlichen russischen Energiekonzern Gazprom, als Finanzinvestoren fungieren Engie, OMV, Shell, Uniper und Wintershall (www.nord-stream2.com/de/).
Am 27. Februar 2018 wurde das polnisch-dänische Pipeline-Projekt Baltic Pipe vorgestellt, das Erdgas von Norwegen nach Polen befördern soll. Das Vorhaben soll ca. 300 km außerhalb der deutschen Küstengewässer durch die Ostsee führen. Baltic Pipe steht auf der Liste der Projekte von besonderem europäischem Interesse (PCI) der Europäischen Kommission. Es basiert auf einem gesicherten Bedarf von etwa 10 Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2022 geplant (www.baltic-pipe.eu/de/).
Am 31. Januar 2018 genehmigte das Bergamt Stralsund den Plan für Bau und Betrieb der Pipeline Nord Stream 2 im 55 km langen Abschnitt des deutschen Küstenmeeres einschließlich des Übergangs auf das Festland. Am 2. März 2018 reichte der NABU-Naturschutzbund Deutschland e. V. Klage gegen die Genehmigung zum Bau der Gaspipeline aufgrund von Umweltauswirkungen und Verfahrensfehlern ein (www.regierung-mv.de/Aktuell/?id=135237&processor=processor.sa.pressemitteilung; www.nabu.de/natur-und-landschaft/meere/lebensraum-meer/gefahren/23740.html).
Wir haben die Bundesregierung in 43 Punkten zum Projekt Nord Stream II befragt.
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