Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sanierung Hinterlassenschaften der DDR-Erdgaswirtschaft
In Brandenburg befinden sich laut Landesregierung rund 400 Verdachtsflächen, auf denen zu DDR-Zeiten bei der Förderung von Erdgas Bohrschlamm abgelagert worden sein könnte. Viele ehemalige Bohrschlammgruben seien damals einfach abgedeckt oder „in weitere, z. B. landwirtschaftliche, Nutzungen integriert“ worden
(www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_6000/6009.pdf). Eine standortgenaue Aufzeichnung über Lage, Volumen und Inhalt der Bohrschlammgruben wurde im Regelfall nicht geführt – trotz möglicher Toxizität. Rechtsnachfolger der VEB Erdöl-Erdgas Gommern ist die heutige ENGIE E&P Deutschland GmbH. Inwiefern die Bohrungsaltlasten auch Bestandteile der Betriebsnachfolge sind, wird gegenwärtig gerichtlich geklärt.
Wir haben der Bundesregierung 8 Fragen dazu gestellt – die Antwort dazu ging uns am 27.03.2017 zu:
1.
Frage:
Wer steht nach Kenntnis der Bundesregierung heute in der finanziellen Verantwortung zur Beseitigung der Schäden durch die DDR-Erdgaswirtschaft (bitte begründen)?
Antwort der Bundesregierung:
Die Gaz de France Deutschland GmbH (GdF) hat mit der Treuhandanstalt (THA) im Jahr 1994 einen Kaufvertrag über den Erwerb der Gesellschaft Erdöl-Erdgas Gommern GmbH geschlossen. Die Betriebsflächen befinden sich heute in der Verantwortung der ENGIE E&P Deutschland GmbH, Lingen/Ems.
2.
Frage:
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob im Rahmen der Übernahme der gesamten DDR-Erdgassparte („Erdöl-Erdgas Gommern“) durch das französische Unternehmen „Gaz de France“ (GdF) vereinbart wurde, dass Sanierungskosten für die Hinterlassenschaften der DDR-Erdgaswirtschaft durch den Käufer übernommen werden müssen?
a) Wenn ja, in welcher Höhe oder zu wie viel Prozent muss sich GdF an der Sanierung beteiligen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort der Bundesregierung:
Die Gaz de France (GdF) hat gemäß Kaufvertrag einen Anteil an den Sanierungskosten zu tragen. Angaben zur Höhe der Kostenbeteiligung der GdF unterliegen der Vertraulichkeit des geschlossenen Kaufvertrages.
3.
Frage:
Hat die Treuhand nach Kenntnis der Bundesregierung damals im Kaufvertrag Verpflichtungen zur Sanierung übernommen, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Antwort der Bundesregierung:
Die THA hat im Kaufvertrag Verpflichtungen zur Tragung von Sanierungskosten übernommen. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen.
4.
Frage:
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung bzw. der Sanierung der Hinterlassenschaften wie Bohrschlammgruben in den ostdeutschen Bundesländern und wie und durch welche Bundesbehörde wird dies untersucht bzw. begleitet?
Antwort der Bundesregierung:
Zuständig für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen ist die ENGIE E&P Deutschland GmbH, Lingen/Ems. Die Umwelt- bzw. Bergbehörden in den neuen Bundesländern prüfen die Erforderlichkeit von Sanierungsmaßnahmen u. a. im Bereich von Bohrschlammgruben und verpflichten die ENGIE E&P Deutschland GmbH zur Durchführung von Maßnahmen. Der Stand der Umsetzung ist der Bundesregierung nicht im Einzelnen bekannt.
5.
Frage:
Für welche Kaufsumme hat GdF die DDR Erdöl- und Erdgassparte nach Kenntnis der Bundesregierung erworben und wurde die Bildung von Sanierungsrücklagen gefordert?
Antwort der Bundesregierung:
Angaben über die Kaufsumme sowie über die Bildung von Sanierungsrücklagen unterliegen der Vertraulichkeit des geschlossenen Kaufvertrages.
6.
Frage:
Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Besitz der Daten aus den Bohrkernen, welche vom VEB Erdöl-Erdgas Gommern bis 1990 exploriert worden sind?
Antwort der Bundesregierung:
Im Rahmen des Erwerbs der Gesellschaft Erdöl-Erdgas Gommern GmbH wurden der GdF alle vorhandenen Betriebsunterlagen übergeben.
7.
Frage:
Befürwortet die Bundesregierung eine genaue Kartierung der Bohrschlammgruben, wenn ja, wie würde sie ein Kartierungsprojekt unterstützen, wenn nein, warum nicht?
Antwort der Bundesregierung:
Die Zuständigkeit für die Genehmigungen von Bergbauberechtigungen und Betriebsplänen für die Erdgas- und Erdölförderung liegt bei den Bundesländern. Das umfasst auch Bohrschlammgruben und deren Kartierung.
8.
Frage:
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Umfeld der ehemaligen Erdgasfördergebiete Häufungen von Krebsfällen, wenn ja, wo und welcher Art?
Antwort der Bundesregierung:
Über eine Häufung von Krebserkrankungen in der Umgebung von ehemaligen Erdgasfördergebieten in Brandenburg liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die am Zentrum für Krebsregisterdaten des Robert Koch-Institutes zur Verfügung stehenden, jährlich von den epidemiologischen Krebsregistern der Bundesländer übermittelten Daten liegen nur bis auf Kreisebene vor und lassen damit keine ausreichende regionale Auflösung zu.
Verwandte Artikel
Rede | Generaldebatte zum Bundeshaushalt
Build back better – das darf nicht nur der Leitspruch der Vereinten Nationen und des designierten neuen US-Präsidenten sein. Es muss endlich zum Leitspruch auch dieser Bundesregierung werden. Statt den Status quo in einem Grey Deal zu zementieren, brauchen wir auch in Deutschland einen Green Deal, einen Stufenplan und eine Perspektive, die über den Impfstoff […]
Weiterlesen
Persönliche Erklärung zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz
Um die zweite Welle der COVID 19-Pandemie zu brechen und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems abzuwenden, brauchen wir evidenzbasierte, erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen. Mit der heutigen Änderung des Infektionsschutzgesetzes wahren wir die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, verpflichten die Bundesländer, ihre Entscheidungen über Maßnahmen zu begründen und befristen die Geltung solcher Rechtsverordnungen auf vier Wochen. Mit der Zustimmung […]
Weiterlesen
8-Punkte-Plan: Sichere Bildung in der Krise
Kinder haben unabhängig vom Einkommen der Eltern und dem Ort ihrer Schule ein Recht auf Bildung – auch in einer Pandemie. Einfach nur zu sagen ‚die Schulen müssen offen bleiben‘ reicht da nicht. Es müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass alle Kinder lernen können. Daher habe ich ein umfassendes Maßnahmenpaket „Sichere Bildung in der […]
Weiterlesen
Kommentar verfassen