Kohlekraftwerke schaden durch ihre Emissionen nicht nur dem Klima, sondern auch Mensch und Natur. Gerade Stickstoffoxid (NOx) ist sowohl für die menschliche Gesundheit, insbesondere in Form von Reizungen und Schädigungen der Atemwege, als auch für Böden und Gewässer schädlich.
In Deutschland sind die Grenzwerte für Kohlekraftwerke in der Dreizehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (13. BImSchV) in § 4, Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz fester Brennstoffe, ausgenommen Biobrennstoffe, geregelt. Die Grenzwerte für Stickoxid im Tagesmittel liegen für bestehende Großkraftwerke mit einer Leistung von mehr als 300 Megawatt bei 150 mg/m3 und für Braunkohlekraftwerke sogar mit 200 mg/m3 noch höher. Für Anlagen, die erst ab dem Jahr 2014 ans Netz gegangen sind, gilt ein Jahresgrenzwert von 100 mg/m³, unabhängig ob Braunkohle oder Steinkohle (§ 11 Absatz 3 13. BImSchV). Sowohl China als auch die USA haben im Vergleich sehr viel strengere Grenzwerte festgelegt.
Im Gegensatz dazu zeigen Genehmigungsbescheide sowie Daten von anderen Betreibern von Steinkohle- und Braunkohlekraftwerken, dass mit der besten verfügbaren Technik ein Grenzwert im Tagesmittel von 70 mg/m3 technisch erreichbar und ökonomisch darstellbar ist (vgl. Bundestagsdrucksache 17/11060).
Auf europäischer Ebene regelt die Richtlinie über Industrieemissionen (Industry Emission Directive 2010/75/EU) Zulassung und Betrieb von Industrieanlagen. Wichtigstes Instrument dieser Richtlinie sind die Merkblätter zur besten verfügbaren Technik, auch BVT-Merkblätter (engl. BAT – Best Available Techniques oder BREF – Best Available Techniques Reference Document) genannt, insbesondere jenes für Großfeuerungsanlagen (LCP BREF), welches im Juli 2006 verabschiedet wurde und den „Stand der Technik“ vorgibt (http://eippcb. jrc.ec.europa.eu/reference/lcp.html). Am 28. April 2017 wird auf europäischer Ebene über die europaweit mit der besten verfügbaren Technik zu erzielenden Emissionswerte für Großfeuerungsanlagen für den Zeitraum bis 2021 entschieden.
Wir haben die Bundesregierung in einer kleinen Anfrage gefragt, wie sie mit den Gesundheitskosten von Kohlekraftwerken umgeht.
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