Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz ermöglicht den Ländern, die ihnen über die Umsatzsteuer zustehenden Gelder in verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und/oder Teilhabe zu investieren. Vor Vertragsabschluss zwischen Bund und Ländern müssen die Länder analysieren, in welchen Handlungsfeldern Verbesserungsbedarf besteht. Darauf aufbauend werden Handlungs- und Finanzierungskonzepte erstellt. Dabei sollen die Länder von einer Geschäftsstelle des Bundes unterstützt werden.
Eine Abfrage des Paritätischen Gesamtverbandes hat gezeigt, dass womöglich die Mehrzahl der Länder die Gelder eher in ohnehin vorgenommenen Reformen bzw. Beitragsbefreiung steckt, als in zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität. Wir haben der Bundesregierung daher zehn Fragen zu den Verfahren und Kriterien im Kontext der Analyse sowie nach der Arbeitsfähigkeit der Geschäftsstelle des Bundes gestellt.
Unsere Fragen und die Antworten der Bundesregierung finden Sie hier.
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