Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4645 –
Kenntnis der Bundesregierung über die Höhe der Kohledeputate für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RAG Aktiengesellschaft
Aktive und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RAG Aktiengesellschaft erhalten zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn sogenannte Kohledeputate. Diese sind Sachleistungen in Form von Kohle oder aber Geldleistungen.
1. Welche Voraussetzungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllt sein, damit aktive oder ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RAG Aktiengesellschaft Kohledeputate erhalten?
2. Wie viele aktive und wie viele ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RAG Aktiengesellschaft erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2008 Kohledeputate, und wie viele werden es in den Jahren 2015 bis 2018 und wie viele in den Jahren nach 2018 sein (bitte für jedes Jahr getrennt aufschlüsseln)?
3. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kohledeputate pro aktivem bzw. ehemaligem Mitarbeiter?
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Höhe seit dem Jahr 2008 bis heute verändert?
5. Wie viele aktive und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung die Deputate als Sachleistung (Kohle), und wie viele erhalten sie als Geldleistung (bitte für jedes Jahr seit dem Jahr 2008 auflisten)?
6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, wenn der größere Teil der Kohledeputate als Geldleistung ausgezahlt wird?
7. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für die Deputate seit dem Jahr 2008, wie hoch werden sie in den Jahren 2015 bis 2018 und in den Jahren nach dem Jahr 2018 sein (bitte für jedes Jahr einzeln auflisten)?
8. Wie hoch sind die Anteile des Bundes sowie nach Kenntnis der Bundesregierung der Bergbauländer NRW und Saarland an den Gesamtkosten für die Deputate seit dem Jahr 2008, und wie hoch werden diese Anteile nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2018 und in den Jahren nach dem Jahr 2018 sein (bitte für jedes Jahr einzeln auflisten)?
9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Träger für die Kosten der Deputate? Wenn ja, welche, und welchen Anteil hatten sie nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit dem Jahr 2008, welchen werden sie in den Jahren 2015 bis 2018 und welchen nach dem Jahr 2018 haben?
10. Was wurde konkret in Bezug auf die Kohledeputate im Rahmen der Vereinbarungen aus dem subventionierten Steinkohlebergbau im Jahr 2007 vereinbart?
11. Ist die Orientierung am Weltmarktpreis für Kohle dauerhaft und ohne Ausnahme in den Vereinbarungen zur Zahlung von Kohledeputaten enthalten, oder gibt es Ausnahmen, und wenn ja, welche?
12. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der konkrete Verhandlungsgegenstand zwischen der RAG Aktiengesellschaft und der IG BCE Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in Bezug auf die Kohledeputate nach dem Auslaufen des Steinkohlebergbaus im Jahr 2018?
13. Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, im Lausitzer Revier Kohledeputate oder etwas Ähnliches einzuführen, etwa im bundeseigenen Unternehmen LMBV (Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH), und wenn ja, welcher Art?
14. Welche weiteren Lohnzusatzleistungen (z. B. Anpassungsgelder) haben nach Kenntnis der Bundesregierung aktive und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RAG Aktiengesellschaft seit dem Jahr 2008 erhalten, und welche werden sie in den Jahren 2015 bis 2018 und nach dem Jahr 2018 erhalten (bitte Art und Summe der Leistung für jedes einzelne Jahr auflisten)?
15. In welchen anderen Industriebranchen werden nach Kenntnis der Bundesregierung öffentlich finanzierte Lohnzusatzleistungen, wie Kohledepute für aktive und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in welcher Höhe gezahlt (bitte die Summe für jede einzelne Branche auflisten)?
Verwandte Artikel
Rede | Generaldebatte zum Bundeshaushalt
Build back better – das darf nicht nur der Leitspruch der Vereinten Nationen und des designierten neuen US-Präsidenten sein. Es muss endlich zum Leitspruch auch dieser Bundesregierung werden. Statt den Status quo in einem Grey Deal zu zementieren, brauchen wir auch in Deutschland einen Green Deal, einen Stufenplan und eine Perspektive, die über den Impfstoff […]
Weiterlesen
Persönliche Erklärung zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz
Um die zweite Welle der COVID 19-Pandemie zu brechen und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems abzuwenden, brauchen wir evidenzbasierte, erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen. Mit der heutigen Änderung des Infektionsschutzgesetzes wahren wir die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, verpflichten die Bundesländer, ihre Entscheidungen über Maßnahmen zu begründen und befristen die Geltung solcher Rechtsverordnungen auf vier Wochen. Mit der Zustimmung […]
Weiterlesen
8-Punkte-Plan: Sichere Bildung in der Krise
Kinder haben unabhängig vom Einkommen der Eltern und dem Ort ihrer Schule ein Recht auf Bildung – auch in einer Pandemie. Einfach nur zu sagen ‚die Schulen müssen offen bleiben‘ reicht da nicht. Es müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass alle Kinder lernen können. Daher habe ich ein umfassendes Maßnahmenpaket „Sichere Bildung in der […]
Weiterlesen
Kommentar verfassen