Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3953 –
Auswirkungen der Umstrukturierung des deutschen Vattenfall-Konzerns auf die Entsorgungsverpflichtungen seiner Atomkraftwerke-Betreibergesellschaften
In Deutschland sind die Betreiber von Atomkraftwerken (AKW) verpflichtet, für den AKW-Rückbau und die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle Rückstellungen zu bilden. Ob sie ihren Verpflichtungen in der Realität allerdings dauerhaft verlässlich und in vollem Umfang nachkommen können und wollen, ist aus Sicht der Fragesteller fraglich. Während kritische Expertinnen und Experten, Umweltschutzverbände, Anti-Atom-Initiativen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon länger auf ein reales Ausfallrisiko und damit verbundene Milliardengefahren für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler hinweisen, wollten die AKW-Betreiber und die Bundesregierung das System bislang nicht ändern.
Seit dem 11. Mai 2014 hat sich die Sachlage jedoch drastisch geändert. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ und weiterer Medien entstanden Überlegungen der Energiekonzerne RWE AG, E.ON Energie Deutschland GmbH und EnBW Energie Baden-Württemberg AG, ihre noch laufenden und abgeschalteten Atomkraftwerke nebst Atommüll und Rückstellungen komplett in eine Art staatliche „AKW-Bad-Bank“ bzw. Stiftung zu übertragen, um sich auf einen Schlag von allen weiteren Pflichten zu befreien. Im Gegenzug wollen die Konzerne auf Schadensersatzklagen gegen den Atomausstieg verzichten.
Die Energiekonzerne haben seit einiger Zeit mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Beispiel RWE: Erstmals seit Jahrzehnten schreibt der Konzern rote Zahlen. Im Jahr 2014 standen den etwa 10 Mrd. Euro Rückstellungen für den AKW-Rückbau Schulden in Höhe von etwa 30 Mrd. Euro gegenüber. Hinzu kommt aus Sicht der Fragesteller ein fehlendes Geschäftsmodell für die Zukunft einschließlich fehlender Finanzmittel für dringend notwendige Zukunftsinvestitionen. Deshalb gibt es Zweifel, ob die Rückstellungen nicht nur ausreichend, sondern auch werthaltig sind. Angesichts der Umbrüche im Energiemarkt ist nicht ausgeschlossen, dass die Werthaltigkeit von Assets, etwa Kraftwerke, Netze o. Ä., in die die Rückstellungen investiert wurden und die noch vor kurzem erhebliche Werte darstellten, deutlich sinkt.
Der deutsche Vattenfall-Konzern strebt derzeit eine größere Umstrukturierung an, die laut Medienberichten mit einer Veräußerung seiner Braunkohlesparte verbunden sein wird (vgl. hierzu beispielsweise den Onlineartikel „Konzern gibt sich neue Struktur – Vattenfall gliedert Braunkohle aus“ auf www.n-tv.de vom 15. Januar 2015). Vor dem Hintergrund dieser Umstrukturierung stellen sich zu den aus Sicht der Fragesteller nicht auszuschließenden damit verbundenen Auswirkungen auf die Entsorgungsverpflichtungen der AtomkraftwerkeBetreibergesellschaften des Vattenfall-Konzerns erhebliche Fragen.
zur kompletten Frage und den Antworten der Bundesregierung im pdf-Format
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