Zur Empfehlung der Europäischen Kommission, weiterhin nur Flüge innerhalb Europas bis 2020 im Emissionshandel zu berücksichtigen, erklärt Annalena Baerbock, Sprecherin für Klimapolitik der grünen Bundestagsfraktion:
„Die Empfehlung der EU-Kommission ist eine Luftnummer. Wenn alle außereuropäischen Flüge vom Emissionshandel befreit bleiben, leistet der internationale Luftverkehr keinen Beitrag zum Klimaschutz. Wer in Europa gefährliche Klimagase ausstößt, der muss auch am Emissionshandel teilnehmen, egal wohin die Reise geht. Die EU-Kommission subventioniert mit ihrer Entscheidung die Klimakrise, statt für ambitionierten Klimaschutz einzutreten und auf internationaler Ebene Anreize für Innovationen im Luftverkehr zu setzen.
Sich auf den Mechanismus der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) zu berufen, ist klimapolitische Augenwischerei. Die ICAO hatte 2016 eine Mogelpackung beschlossen, mit der nicht eine Tonne CO2 eingespart wird. Von Klimaschutz kann hierbei keine Rede sein. Da sich die Internationale Zivilluftfahrtbehörde ICAO nicht auf ein wirksames System zur Senkung der CO2-Emissionen aus der Luftfahrt geeinigt hat, muss die Bundesregierung nun dafür sorgen, die vorübergehende „Stop-the-Clock“-Entscheidung ersatzlos auslaufen zu lassen und damit die gültige Emissionshandelsrichtlinie wieder in Kraft zu setzen.“
HINTERGRUND:
2014 beschlossen das EU-Parlament und der Europäische Rat, internationale Flüge weiterhin nicht in das europäische Emissionshandelssystem miteinzubeziehen – obwohl dies der geltenden Richtlinie entspricht. Im Ergebnis werden nur für Flüge, die innerhalb Europas stattfinden, Emissionshandelszertifikate fällig. Die Beibehaltung der sogenannten „Stop-the-Clock“-Entscheidung führt zu merklichen Einnahmeverlusten für den deutschen Fiskus.
Der Verkehrssektor ist der einzige Bereich, der im Vergleich zu 1990 keine Reduktion der Treibhausgase vorweisen kann. Innerhalb des Verkehrssektors ist der Flugverkehr der Bereich mit der höchsten Steigerung – Prognosen zufolge dürften die CO2-Emissionen im Jahr 2020 um 70 Prozent über denen von 2005 liegen. Nach den Beschlüssen der ICAO soll dennoch erst ab 2020 nur allein das Wachstum der Branche klimaneutral erfolgen, während die bereits entstandenen Sockelemissionen außen vor bleiben. Dafür werden die zusätzlichen Emissionen über einen Ausgleichsmechanismus kompensiert, der jedoch ökologischen Anforderungen nicht genügt: Einzig die CO2-Emissionen werden berücksichtigt, zudem fehlen strenge Kontrollmechanismen und Umweltstandards genauso wie Innovationsanreize. Die Implementierung soll zudem in drei Phasen erfolgen, wobei die Teilnahme an den ersten beiden freiwillig ist – erst ab 2027 ist der Ausgleichsmechanismus verbindlich.
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