Heute ist der Entwurf von Ratsschlussfolgerungen zu den laufenden Brexit-Verhandlungen veröffentlicht worden. Als Mitglied im Europaausschuss des Deutschen Bundestages sage ich, wir wollen, dass Großbritannien Mitglied der EU bleibt. Deswegen begrüßen wir, dass sich Ratspräsident Tusk und die anderen europäischen Staaten die Mühe machen, Großbritannien ein umfassendes Paket anzubieten, das britische Sonderwünsche berücksichtigt. Dabei haben wir immer gesagt, dass eine Einigung nicht auf Grundlage einer „EU à la carte“ stattfinden und die fundamentalen Errungenschaften und Prinzipien der EU nicht in Frage gestellt werden dürfen.
Die Vorschläge zeigen, dass die heutige Gestalt der EU schon viele Möglichkeiten für Großbritannien bietet, an einzelnen Stellen aus dem Weg der gemeinsamen Integration auszuscheren und die Brexit-Verhandlungen nicht zwingend notwendig sind. Sonderregelungen, die über die Nutzung der bestehenden Flexibilitätsregeln hinausgehen, würden die Büchse der Pandora öffnen und einen Präzedenzfall schaffen.
Es ist gut, dass die EU-Formel einer immer engeren Union – „ever closer union“ – beibehalten und die Handlungsfähigkeit der Euro-Zone gewahrt werden, ohne dabei andere Mitgliedstaaten kategorisch auszuschließen. Zentral ist für uns, dass ein zusätzliches Veto-Recht für nationale Parlamente, die sogenannte „Rote Karte“, über die bereits bestehende Subsidiaritätskontrolle der nationalen Parlamente hinaus weiter abgelehnt wird. Eine Stärkung der nationalen Parlamente erreicht man vor allem dadurch, indem man ihre Einflussnahme und Kontrolle auf das Handeln ihrer nationalen Regierung im Rat stärkt.
Auch die grundsätzliche Einschränkung der Freizügigkeit für EU-Bürgerinnen und -Bürger konnte bisher verhindert werden. Diese Linien müssen in den weiteren Verhandlungen gewahrt bleiben. Bei möglichen weiteren Änderungen in der Freizügigkeitsverordnung kommt es stark auf die konkrete Ausgestaltung an. Aus unserer Sicht müssen die laufenden Verhandlungen im Rat sowie im Europäischen Parlament politisch entschieden werden, statt eine Lex Großbritannien zu schaffen. Dabei ist für uns klar, dass die progressive Rechtsprechung des EUGH nicht ausgehebelt und das soziale Europa nicht geschwächt werden dürfen. Dass keine Vertragsänderung im Angebot von Ratspräsident Tusk auf dem Tisch liegt, unterstreicht, dass die Ausgestaltung dem Prinzip der Nichtdiskriminierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus anderen EU Mitgliedsstaaten nicht widersprechen darf.
Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich in den nun anstehenden Verhandlungen für den Erhalt aller europäischen Werte einsetzt und dabei die Informations- und Beteiligungsrechte des Bundestages vollumfänglich gewährt.
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