Die EU-Kommission hat heute ihren Verordnungsvorschlag für die Weiterentwicklung der sogenannten Effort-Sharing-Decision (ESD) für die Zeit nach 2020 vorgestellt. Mit der „Lastenteilungsentscheidung“ werden die Emissionsreduktionen für die Bereiche definiert, die nicht dem Emissionshandel unterliegen. Dabei handelt es sich um die Bereiche Landwirtschaft, Verkehr, Gebäude und Abfallentsorgung.
Zum heute vorgestellten Vorschlag erklärt Annalena Baerbock, Sprecherin für Klimaschutzpolitik: „Die Verordnung über die Emissionsreduktionen der EU-Mitgliedstaaten ist der Lackmustest für die Ernsthaftigkeit europäischer Klimaschutzbemühungen. Doch leider verpasst es die Kommission mit dem Verordnungsvorschlag, die EU-Klimaziele im Lichte von Paris anzuheben und auf Kurs zu bringen.“
Gut 60 % der europäischen Emissionen liegen im Effort-Sharing-Bereich. Problem der Reform ist, dass der Europäische Rat im Oktober 2014 ziemlich enge Vorgaben für die Überarbeitung der Effort-Sharing-Decision gemacht hatte. So wurde festgelegt, dass der Minderungsbeitrag der ESD-Sektoren bis 2030 bei nur 30 Prozent gegenüber dem Jahr 2005 sein soll. „Damit haben die Regierungschefs der europäischen Mitgliedstaaten schon vor der Pariser Klimakonferenz dem Klimaschutz die Zähne gezogen. Fest steht, dass diese niedrigen Emissionsreduktionen nicht im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen stehen. Wenn wir deutlich unter 2 Grad Erderwärmung bleiben wollen, dann müssen die Zielvorgaben nach oben korrigiert werden. „Business as usual“ ist seit Paris definitiv vorbei. Um die Pariser Verpflichtungen zu erfüllen, brauchen wir mindestens 45 Prozent Emissionsreduktion bis 2030 im ESD-Bereich.“
Zu der Frage, inwieweit Landnutzung und Forstwirtschaft zum Erreichen der Klimaziele künftig beitragen sollen, ergänzt Annalena Baerbock: „Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass es hier zu keiner Aufweichung der Klimaschutzanstrengungen kommen wird. Wald- und Landwirtschaft dürfen nicht missbraucht werden, um fehlenden Klimaschutz beim Verkehr oder der Energiegewinnung schön zu rechnen.“
Da die Kommission nun eine Verordnung als Rechtsform genutzt hat, wird der Vorschlag noch im Ministerrat und Europäischen Parlament verhandelt werden. „Barbara Hendricks muss für mehr Ambitionen sorgen und vor allem einen automatischen Überprüfungs- und Anpassungsmechanismus einfordern.“ fordert Annalena Baerbock. Dieser Mechanismus muss die Klimaschutzbemühungen der Mitgliedstaaten sicherstellen und sollte analog zum internationalen Überprüfungsmechanismus des Klimaabkommens vollzogen werden.
Den Vorschlag der EU-Kommission finden Sie hier: www.eu-koordination.de/PDF/hintergrundbriefing-effort-sharing.pdf
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