SPD-Umweltministerin Hendricks hat heute erklärt, einer Glyphosat-Neuzulassung nicht zuzustimmen. Auch der Bundestag hätte heute eine echte Chance, öffentlich und nachweislich die Zustimmung der Bundesregierung für eine erneute EU-Zulassung von Glyphosat zu stoppen. Doch die SPD- und Unions-Abgeordneten trauen sich nicht, diese richtige Entscheidung heute Abend im Bundestag durch Zustimmung zu unseren Antrag zu bekräftigen. Auch die Brandenburger Abgeordneten von CDU und SPD verpassen heute erneut die Chance, sich im Sinne ihrer Wählerinnen und Wähler gegen Wiederzulassung von Glyphosat und für den Schutz von Menschen und Umwelt einzusetzen. Die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Annalena Baerbock sagt:
„Jetzt werden wir insbesondere Umweltministerin Hendricks an ihren Worten und Taten messen: Deutschland darf der erneuten Glyphosat-Zulassung nicht zustimmen. Das Ackergift darf nicht auf Kosten von Umwelt und Verbrauchern durchgepeitscht werden.
Der Schlingerkurs dieser Regierung in Sachen Glyphosat ist spektakulär. Es kann nicht verwundern, dass die Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger täglich wächst. Eine Enthaltung nächste Woche ist das Mindeste. Deutschland sollte dem Beispiel Frankreichs folgen und die Neuzulassung ablehnen.
Für klare Fakten wurde heute eine Chance vertan: Union und SPD haben mit ihrer Weigerung, den grünen Antrag heute abzustimmen, gezeigt, was sie vom Recht des Parlaments halten, die Politik der Bundesregierung zu begleiten: Nichts. Wenn der Antrag im Ausschuss ist, ist die Abstimmung in Brüssel längst gelaufen und der Antrag damit hinfällig. Sich als Parlament derart selbst zu entmündigen, ist inakzeptabel.
Wer das europäische Vorsorgeprinzip ernst nimmt, darf Glyphosat jetzt nicht erneut zulassen. Schon gar nicht weitgehend ohne Einschränkungen, wie es die EU-Kommission vorschlägt. Die von den WHO-Experten attestierte Krebsgefahr ist nicht widerlegt. Die Fehler in der Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung sind nicht aufgeklärt, etliche weitere Risiken für Umwelt und Gesundheit sind in der bisherigen Bewertung nicht berücksichtigt.“
Grüner Antrag „Vorsorgeprinzip ernst nehmen – Keine erneute Genehmigung für Glyphosat“ http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/083/1808395.pdf
Hintergrund
Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation WHO (IARC) hat Glyphosat im März 2015 als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kamen dagegen zu der Einschätzung, Glyphosat sei bei bestimmungsgemäßer Anwendung nicht gesundheitsschädlich. Internationale Wissenschaftler haben allerdings dem EFSA- und dem zugrundeliegenden BfR-Bewertungsbericht eine Reihe methodischer Fehler und nicht-berücksichtigter Ergebnisse nachgewiesen.
In der nächsten Woche, am 18./19. Mai wird ein mit Vertretern der Mitgliedsstaaten besetzter Ausschuss der EU-Kommission (SCoPAFF) über die Wiederzulassung abstimmen. Nachdem ein erster Versuch der Abstimmung im März vertagt wurde, da keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsstaaten für eine Wiederzulassung zustande gekommen wäre, hat die Kommission nun einen Entwurf mit kosmetischen Änderungen vorgelegt. Forderungen nach einem besseren Gesundheitsschutz, einer deutlich verkürzten Zulassung oder einer Beschränkung der Anwendung, wie sie z.B. das Europäische Parlament gefordert hatte, sind allerdings weiterhin nicht enthalten. Frankreich hat deshalb schon angekündigt, weiterhin mit Nein zu stimmen. Falls Deutschland sich erneut enthält, ist denkbar, dass es auch nächste Woche wieder nicht für eine qualifizierte Mehrheit reicht.
Weitere Informationen unter
http://www.bundestag.de/glyphosat
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