Ich habe bezüglich der Verlegung der B112 zugunsten des Braunkohletagebaus Jänschwalde folgende Frage an die Bundesregierung gestellt:
„Erfasst die Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund und der Vattenfall Europe Mining AG bezüglich der Verlegung der Bundesstraße 112 zwischen Taubendorf und Grießen zugunsten des Braunkohletagebaus Jänschwalde auch alle nachträglich im Planfeststellungsbeschluss gemachten Auflagen, und falls nein, warum nicht?“
Die Antwort lautet:
In der Vereinbarung zwischen der im Auftrag des Bundes planerisch zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg und der vattenfall Europe Mining AG zur Verlegung der Bundesstraße 112 zwischen Taubendorf und Grießen ist festgehalten, dass die Vattenfall Europe Mining AG sämtliche Kosten der Baumaßnahme trägt, die für die Verlegung der Bundesstraße 112 erforderlich sind. Dies gilt auch für etwaige Planungsanpassungen dea bereits planfestgestellten, gleichwohl beklagten Vorhabens.
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