Zu folgenden schriftlichen Fragen habe ich im April 2017 Antworten erhalten:
6. April 2017: Durchsetzung eines Standards für Stickstoffoxid im Rahmen der europäischen Verhandlungen zu den sogenannten BREFStandards (BREF – Best Available Techniques Reference Document) für Großfeuerungsanlagen
Frage:
Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der europäischen Verhandlungen zu den sogenannten BREF-Standards (BREF – Best Available Techniques Reference Document) für Großfeuerungsanlagen auf 28. April 2017 dafür einsetzen, dass der vorgesehene Standard für Stickstoffoxid (NOx) von 175 mg/Nm³ europaweit durchgesetzt wird, um einen bestmöglichen Schutz für Gesundheit und Umwelt zu gewährleisten, und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die Bundesregierung begrüßt, dass die Europäische Kommission einen Vorschlag zu den Emissionsanforderungen für Großfeuerungsanlagen vorgelegt hat. Der Entwurf der Schlussfolgerungen über die Besten Verfügbaren Techniken für Großfeuerungsanlagen sieht unter anderem für Braunkohlestaubfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 300 Megawatt oder mehr und die bis zum 7. Januar 2014 in Betrieb genommen wurden, eine assoziierte Emissionsbandbreite für Stickstoffoxide von weniger als 85 bis 175 Milligramm pro Normkubikmeter NOx vor. Nach Einschätzung des Umweltbundesamtes beschreibt diese von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Bandbreite nicht zutreffend den Stand der Technik. Die Bundesregierung wird sich daher weiterhin für eine sachgerecht abgeleitete Bandbreite einsetzen.
18. April 2017: Emissionsbandbreite für Stickstoffoxid im Rahmen der Verhandlungen zu den sogenannten BREF-Standards für Großfeuerungsanlagen
Frage:
Bedeutet die Antwort der Bundesregierung vom 6. April 2017 auf die Schriftliche Frage 91 auf Bundestagsdrucksache 18/11947 zu den BREF-Standards für Großfeuerungsanlagen (BREF = Best
Available Techniques Reference), dass die Bundesregierung sich bei den Emissionsbandbreiten für Stickstoffoxid (NOx) für einen oberen Wert von 190 mg/Nm3 ausspricht?
Antwort:
Wie bereits in o. g. Antwort der Bundesregierung dargelegt, beschreibt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Bandbreite für die Stickstoffoxidemissionen bestimmter Braunkohlestaubfeuerungen nach Bewertung des Umweltbundesamtes nicht zutreffend den Stand der Technik. Die Bundesregierung wird sich daher weiterhin für den Wert von 190 mg/Nm3
einsetzen.
Verwandte Artikel
Kinderrechte ins Grundgesetz: Wirksame Rechte statt Symbolpolitik
Kinderrechte gehören in die Verfassung – und zwar stark. Die Pandemie hat gezeigt, dass Kinderrechte in politischen Entscheidungen zwar mit bedacht werden, aber nicht die Stellung einnehmen, die den besonderen Entwicklungsbedarfen der Kinder gerecht wird. Das muss sich dringend ändern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist reine Symbolpolitik und so nicht akzeptabel. Daher haben ich gemeinsam […]
Weiterlesen
Bildungsschutzschirm für Kinder und Jugendliche
Schon vor Corona hatte unser Bildungssystem ein Gerechtigkeitsproblem. Und nun erleben Eltern, Lehrer*innen, wir alle, wie sich die Ungleichheit verschärft – mit fatalen Folgen. Studien zeigen, dass jedes fünfte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland unter Bildungsbenachteiligung leidet und im Homeschooling durch Bildungsangebote nur noch schwer oder gar nicht erreicht werden kann. Diese Kinder verpassen […]
Weiterlesen
Rede | Generaldebatte zum Bundeshaushalt
Build back better – das darf nicht nur der Leitspruch der Vereinten Nationen und des designierten neuen US-Präsidenten sein. Es muss endlich zum Leitspruch auch dieser Bundesregierung werden. Statt den Status quo in einem Grey Deal zu zementieren, brauchen wir auch in Deutschland einen Green Deal, einen Stufenplan und eine Perspektive, die über den Impfstoff […]
Weiterlesen
Kommentar verfassen