Zu folgenden schriftlichen Fragen habe ich im April 2018 Antworten erhalten:
18. April: Anerkennung DNA-Tests bei Familiennachzug
Frage:
Welche Praxis verfolgen die deutschen Botschaften im Falle fehlender oder nicht beizubringender Dokumente über die Eintragung einer Ehe in staatliche Eheregister, beispielsweise bei eritreischen Staatsangehörigen, um alternativ die Familienzugehörigkeit
durch DNA-Verfahren nachzuweisen, und aus welchem Grund akzeptiert nach mir vorliegenden Informationen die Deutsche Botschaft Tel Aviv ein solches Verfahren, während die Deutsche Botschaft Addis Abeba auf den Eintrag in das Eheregister besteht?
Antwort:
Die Entscheidung über einen Visumantrag zur Familienzusammenführung ist in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung, für die an den deutschen Auslandsvertretungen grundsätzlich die gleiche Prüfung und derselbe Maßstab angelegt werden. Dennoch kann es aufgrund der Situation vor Ort wie auch der persönlichen Umstände des Antragstellers zu einer unterschiedlichen Bewertung ähnlich scheinender Sachverhalte kommen.
Generell fordern Auslandsvertretungen zum Nachweis einer gültigen Eheschließung die Vorlage einer standesamtlichen Heiratsurkunde oder – im Falle einer religiösen Eheschließung – die entsprechende behördliche Registrierung. Ist es im begründeten Einzelfall unmöglich oder unzumutbar, diese Urkunden zu beschaffen, können ausnahmsweise auch andere Urkunden, Privatdokumente, Familienbilder oder vergleichbare Dokumente im Wege der qualifizierten Glaubhaftmachung herangezogen werden.
Abstammungsgutachten können die biologische Abstammung von Kindern nachweisen. Eine Aussage über die rechtliche Vaterschaft oder das Bestehen einer Ehe wird dadurch nicht getroffen. Das Gutachten kann allenfalls ein Indiz für mögliche rechtliche Verwandtschaftsbeziehungen sein, das in die Gesamtwürdigung des Einzelfalles mit einfließt.
23. April: Austausch von Dieselautobussen
Frage:
Welchen konkreten Inhalt soll die vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer angekündigte Initiative zum Austausch von Dieselautobussen haben (bitte unter Angabe der veranschlagten Summe, des Finanzierungsanteils durch den Bund und Zeitplans), und welche konkreten „rechtliche[n] und technische[n] Vorbehalte gegen den nachträglichen Einbau von Abgasreinigungssysteme[n] in ältere Fahrzeuge“ hat die Bundesregierung (siehe dpa-Meldung „Scheuer: Kein Dieselfonds für Hardware-Nachrüstungen“ vom 10. April 2018)?
Antwort:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat ein Förderprogramm zur Nachrüstung von Dieselbussen bestimmter Schadstoffklassen im ÖPNV in von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen mit Abgasnachbehandlungssystemen aufgelegt.
Zu rechtlichen und technischen Aspekten einer Hardware-Nachrüstung älterer Kfz ist die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.
26. April: Äußerungen von Bundeskanzlerin Merkel zu Nord Stream 2
Frage:
Welche Konsequenzen zieht das Bundeskanzleramt aus den Äußerungen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Gaspipeline-Projekt Nord Stream 2, wonach „ich sehr deutlich gemacht [habe], dass ein Projekt Nord Stream 2, ohne dass wir Klarheit haben, wie es mit der ukrainischen Transitrolle weitergeht, aus unserer Sicht nicht möglich ist“ (siehe AFP-Meldung „Merkel sichert Ukraine im Streit um Pipeline Nord Stream 2 Transitrolle zu“ vom 10. April 2018), und wie will sie das Projekt „konkret nicht möglich“ machen, wenn nicht sichergestellt ist, dass weiterhin Erdgas durch die Ukraine fließt (bitte unter Angabe konkreter politischer Maßnahmen, die für eine Unterbindung von Nord Stream 2 sorgen würden)?
Antwort:
In ihren Gesprächen mit dem Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, dem Präsidenten der Ukraine, Petro Poroschenko, und dem dänischen Ministerpräsidenten, Lars Rasmussen, hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel betont, dass Nord Stream 2 in erster Linie ein wirtschaftliches Projekt ist, dass jedoch auch Klarheit darüber erforderlich ist, wie es mit der ukrainischen Rolle beim Gastransit weitergeht. Aus Sicht der Bundesregierung liegt es im Interesse Deutschlands und anderer EU-Mitgliedstaaten, dass die Ukraine weiterhin eine Rolle als Transitland für russisches Gas spielt.
Die Bundesregierung richtet ihr Augenmerk nun darauf, unterstützend darauf hinzuwirken, dass Russland und die Ukraine konstruktiv miteinander sprechen, um eine tragfähige und verlässliche Vereinbarung für den Gastransit durch die Ukraine zu erzielen.
Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich, dass auch der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Maroš Šefčovič, mit Russland und der Ukraine nach Lösungen sucht. Die Bundesregierung wird in dieser Frage weiterhin im engen Austausch mit den betroffenen Staaten bleiben.
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, sich an Spekulationen darüber zu beteiligen, welche Folgen aus einem Scheitern der Bemühungen folgen würden. Selbstverständlich muss Nord Stream 2 alle relevanten nationalen, europäischen und internationalen Rechtsvorschriften einhalten. Das wird in den entsprechenden Verfahren genau geprüft.
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