Zur folgenden schriftlichen Frage habe ich im Januar Antwort erhalten:
03. Januar 2017: Konsequenzen für Halter von Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung
Frage:
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass von Abgasmanipulationen betroffene Fahrzeuge stillgelegt werden und/oder die Fahrzeughalter ein Bußgeld zahlen müssen (bitte unter Angabe der Höhe), sofern das Fahrzeug immer – aus welchen Gründen auch immer – nicht umgerüstet wird und gibt es über die konkreten Sanktionsmöglichkeiten bereits eine Einigung innerhalb der Bundesregierung (vgl. Aussagen einer Referentin des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur in der 14. Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Abgasskandal am 24. November 2016)?
Antwort:
Durch die Teilnahme an der Rückrufaktion zu unzulässigen Abschalteinrichtungen wird ein genehmigungskonformer Zustand des betroffenen Fahrzeugs hergestellt. Bei Nicht-Teilnahme an Rückrufaktionen kann für das betroffene Fahrzeug die Rechtsfolge gemäß§ 5 der Fahrzeug- Zulassungsverordnung erfolgen.
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