Zu folgenden schriftlichen Fragen habe ich im Juli Antworten erhalten:
07. Juli 2016: Exportkreditgarantien des Bundes für Kohleprojekte
Frage:
Aus welchen Ländern und für welche Projekte liegen dem Interministeriellen Ausschuss für Exportkreditgarantien des Bundes Anträge für Bürgschaften vor, die Kohleprojekte betreffen?
Antwort:
Derzeit liegen dem Interministeriellen Ausschuss für Exportkreditgarantien keine An-träge auf Übernahme von Exportkreditgarantien vor, die im Zusammenhang mit Kohlevorhaben stehen.
26. Juli 2016: Kaufoptionen für Braunkohle in Bagenz und Spremberg
Frage:
Hat der Energiekonzern Vattenfall nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kaufoption für die Bergwerksfelder für den Bodenschatz Braunkohle Bagenz-Ost und Spremberg-Ost, welche in der Verwaltung der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH liegen, und gab es Gespräche dar- über, ob diese Optionen bei einem Verkauf an den neuen Bergbaubetreiber übergehen?
Antwort:
Die Vattenfall Europe Mining AG ist auskunftsgemäß als Ganzes vom schwedischen Mutterkonzern Vattenfall an das Käuferkonsortium Energeticky a prumyslovy holding a.s. und PPF Investments Ltd. verkauft worden. Unbeschadet des Aktienverkaufs bleibt die Vattenfall Europe Mining AG Bergbaubetreiberin und ist auch weiterhin Inhaberin der Kaufoption auf die Bergwerkseigentume Bagenz und Spremberg-Ost.
27. Juli 2016: TTIP im Energiebereich
Frage:
Seit wann war der Bunderegierung mit Blick auf die bisherigen Inhalte der TTIP-Verhandlungen zum Energiehandeisbereich bekannt, dass nach einem möglichen Inkrafttreten des Abkommens der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien oder besondere Vergütungssätze für Strom aus Solar- und Wind-kraftanlagen in Deutschland, sowie die Neueinführung spezieller Förderungen für erneuerbare Energien in anderen EU-Mitgliedsstaaten beeinträchtigt werden könnten, und auf welcher Grundlage geht die Bundesregierung davon aus, dass eine spezielle Förderung erneuerbarer Energien in jedem Fall nach einem Abschluss von TTIP auch weiterhin möglich sein wird?
Antwort:
Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch ein mögliches Inkrafttreten von TTIP der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien und besondere Vergütungssät-ze für Strom aus Solar- und Windkraftanlagen in Deutschland nicht gefährdet werden und eine spezielle Förderung erneuerbarer Energien auch weiterhin möglich sein wird.
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