Zu folgenden schriftlichen Fragen habe ich im März 2017 Antworten erhalten:
8. März 2017: Wartezeiten für Asylsuchende bei der deutschen Botschaft in Athen im Rahmen des Familiennachzugs
Frage:
Wie lang sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Wartezeiten für Asylsuchende, die sich an die deutsche Botschaft in Athen wenden, weil sie bereits Familienangehörige als anerkannte Flüchtlinge bzw. Familienangehörige im Asylverfahren in Deutschland haben und im Rahmen der Familienzusammenführung nach der Dublin-Verordnung nach Deutschland wollen, und gibt es Pläne, diese Wartezeiten zu verkürzen?
Antwort:
Die Überstellung nach der Dublin-III-Verordnung von Griechenland nach Deutschland, wenn Deutschland der für die Durchführung des Asylverfahrens zuständige Mitgliedstaat ist, wird direkt zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der griechischen Asylbehörde geregelt. Es gibt dafür weder ein Antragsverfahren bei der deutschen Botschaft in Athen noch ist ein Visum erforderlich, so dass hierfür dort auch keine Wartezeiten entstehen können. Das Visumverfahren ist ein vom Überstellungsverfahren unabhängiges Verfahren.
15. März 2017: Mitgliedschaft der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH im Deutschen Braunkohlenindustrie Verein e. V.
Frage:
Sieht die Bundesregierung einen möglichen Interessenskonflikt durch die Mitgliedschaft der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) im Deutschen Braunkohlen-Industrie-Verein e. V. (DEBRIV) (bitte begründen)?
Antwort:
Die Entscheidung über die Mitgliedschaft in einem Branchenfachverband trifft das Unternehmen in eigener Verantwortung. Die LMBV hat Mitte der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts beschlossen, dem DEBRIV als Bundesverband Braunkohle (Branchenfachverband) beizutreten. Unter anderem vertritt der DEBRIV die LMBV auch im Sozial- und Tarifwesen, was einen entsprechenden Tarifvertrag mit der IG BCE – Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie ermöglicht.
15. März 2017: Mitgliedsbeiträge der LMBV im DEBRIV
Frage:
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Beiträge der LMBV für ihre Mitgliedschaft im DEBRIV?
Antwort:
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich gemäß Satzung des DEBRIV nach der Lohn- und Gehaltssumme und/oder der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen. Im Jahr 2016 lag die Beitragshöhe bei 38 687,70 Euro.
22. März 2017: Position der Bundesregierung zum Projekt Nord Stream 2
Frage:
Hält die Bundesregierung an ihrer Aussage fest, dass es sich bei Nord Stream 2 um ein rein wirtschaftliches Projekt handelt, während man in Moskau offiziell geltend macht, dass „der staatseigene
Konzern hoheitliche Aufgaben wahrnehme und deswegen nicht unter die Regeln des europäischen Wettbewerbsrechts“ falle (www.energieund-management.de/nachrichten/detail/gazpromgeht-auf-bruessel-zu-118553), und wenn ja, wie begründet sie dies?
Antwort:
Die Bundesregierung betrachtet das Nord-Stream-2-Projekt weiterhin als kommerzielles Projekt der beteiligten Unternehmen. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Das Nordstream-2-Projekt vor dem Hintergrund der Energiesicherheit und Sanktionspolitik gegen Russland“ auf Bundestagsdrucksache 18/7956. Ein Zusammenhang zwischen dem Projekt Nord Stream 2 und der zitierten Aussage, dass „der staatseigene Konzern hoheitliche Aufgaben wahrnehme und deswegen nicht unter die Regeln des europäischen Wettbewerbsrechts“ falle (www.energie-undmanagement.de/nachrichten/detail/gazprom-geht-auf-bruessel-zu-118553), besteht nach Auffassung der Bundesregierung nicht. Das Unternehmen Gazprom muss, wenn es auf dem europäischen Markt aktiv ist, unabhängig davon, ob es hoheitliche Aufgaben durch den russischen Staat übertragen bekommen hat und wahrnimmt, die Regeln des europäischen Wettbewerbsrechts und des Dritten Binnenmarkpaketes beachten und einhalten.
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