Zu folgenden schriftlichen Fragen habe ich im Mai 2017 Antworten erhalten:
4. Mai 2017: Finanzierungsvereinbarung zwischen der russischen Gazprom-Nord-Stream-2 AG und europäischen Energiekonzernen
Frage:
Teilt die Bundesregierung meine Einschätzung, dass es sich bei der Finanzierungsvereinbarung zwischen der russischen staatlichen GazpromNord-Stream-2-AG und den europäischen Energiekonzernen ENGIE, OMV, Shell, Uniper und Wintershall um eine widerrechtliche Umgehung des Kartellrechts in Polen handelt, und hat die Bundesregierung Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit der getroffenen Finanzierungsvereinbarung mit den Vorgaben aus den Beschlüssen 2014/512/GASP, 2016/982/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 833/2014?
Antwort:
Der Bundesregierung ist bekannt, dass zwischen der Nord-Stream-2-AG und den Unternehmen ENGIE, OMV, Shell, Uniper und Wintershall Finanzierungsvereinbarungen für das Nord-Stream-2-Projekt unterzeichnet wurden. Der Inhalt dieser privatrechtlichen Vereinbarungen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Vorgaben aus den Beschlüssen 2014/512/GASP, 2016/982/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 „über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren“, bei der Bereitstellung der Finanzierung durch die beteiligten Unternehmen eingehalten wurden. Die Bundesregierung sieht sich anhand der bislang vorliegenden Informationen
nicht zuständig für eine Beurteilung, ob es sich bei den zwischen der Nord-Stream-2-AG und den Unternehmen ENGIE, OMV, Shell, Uniper und Wintershall unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen um eine widerrechtliche Umgehung des in Polen geltenden Kartellrechts handelt.
9. Mai 2017: Höhe der in Investmentfonds angelegten Anteile aus den Sondervermögen des Versorgungsfonds des Bundes und des Versorgungsfonds der Bundesanstalt für Arbeit
Frage:
Auf welche Summe (in Euro) belaufen sich die durch den Versorgungsfonds des Bundes und den Versorgungsfonds der Bundesanstalt für Arbeit in Investmentfonds angelegten Anteile dieser Sondervermögen, und wie hoch sind die Anteile fossiler Unternehmen am Euro-Stoxx-50-Index (bitte für die Jahre 2006 bis 2016 angeben; vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/5056)?
Antwort:
Der Versorgungsfonds (VF) des Bundes existiert seit dem 1. Januar 2007, der Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit seit dem 1. Januar 2008.
Bis Ende 2014 handelte es sich bei den „fossilen Unternehmen“ um die drei Unternehmen Total (Frankreich), Repsol (Spanien) und ENI (Italien) der entsprechenden Industry Classification Benchmark („Oil & Gas“). Seit dem Jahr 2015 sind nur die beiden Unternehmen Total und ENI in dem betreffenden Index vertreten.
9. Mai 2017: Vergabe der Mittel aus dem Haushaltstitel „Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohleregionen“
Frage:
Bis wann soll die konzeptionelle Phase für die Vergabe der Mittel aus dem Haushaltstitel 686 12 (Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohleregionen) abgeschlossen sein,
und wann ist mit einem ersten Mittelabfluss zu rechnen?
Antwort:
Der Bund hat Ende 2015 beschlossen, Mittel aus dem Energie- und Klimaschutzfonds in Höhe von jährlich 4 Mio. Euro zur Unterstützung des Strukturwandels in den vier Braunkohleregionen bereitzustellen. Die Vorarbeiten sind fortgeschritten, so dass das Programm im Sommer 2017 starten kann. Geplant ist ein Ideenwettbewerb in den Regionen, der Modellcharakter hat. Es geht um Ideen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, zur besseren Qualifizierung und Stärkung des Fachkräftepotenzials, zur besseren Vernetzung und um den Kompetenzaufbau in den Regionen. Über erste Pilotprojekte sollen die Realisierungschancen der Ideen ausprobiert werden. Der Ideenwettbewerb dient damit der Beteiligung der Akteure in den Regionen und der Umsetzung neuer Ideen zur Standortstärkung.
Erste Mittel sind bereits für die Erstellung einer Ex-ante-Evaluierung zur Konkretisierung des Programms abgeflossen. Weitere Mittel werden in den nächsten Monaten für begleitende Forschungsarbeiten und vorbereitende Maßnahmen in den Braunkohleregionen abfließen. Ob bereits 2017 Mittel im Rahmen des Ideenwettbewerbs abfließen können, hängt vor allem von dem Fortgang der Vorbereitungen in den Regionen ab.
18. Mai 2017: Umweltprüfung für von Polen beabsichtigte Baumaßnahmen an der Oder
Frage:
Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Strategische Umweltprüfung für die von der Republik Polen geplanten Baumaßnahmen an der Oder erfolgen?
Antwort:
Im „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die gemeinsame Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet (Hochwasserschutz, Abfluss- und Schifffahrtsverhältnisse)“ vom 12. Juni 2015 wurde die Beseitigung von Schwachstellen in der Oder auf der Grundlage einer gemeinsamen Stromregelungskonzeption für die Oder vereinbart. Der polnischen Seite wurde von der deutschen Seite vorgeschlagen, vor Umsetzung der Stromregelungskonzeption eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Dieser Vorschlag wurde von der polnischen Seite akzeptiert.
Die Durchführung einer gemeinsamen SUP kann somit erfolgen. Ein Zeitplan wurde mit der polnischen Seite noch nicht abgestimmt.
18. Mai 2017: Elbvertiefung
Frage:
Wie beabsichtigt die Bundesregierung beim Maßnahmenkonzept für die im Gesamtkonzept Elbe vereinbarte Fahrrinnentiefe von durchschnittlich 1,4 Metern die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten, und wann ist dieses Konzept zu erwarten?
Antwort:
Die Einhaltung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird dadurch gewährleistet, dass das Gesamtkonzept Elbe (GKE) so umgesetzt wird, wie es von Bund und Ländern beschlossen wurde. In der Leitlinie des Gesamtkonzepts Elbe heißt es dazu: „Die Fahrrinnentiefe der Binnenelbe soll durch lokale Ergänzungen und Anpassungen des vorhandenen Stromregelungssystems an 345 Tagen im langjährigen Mittel auf mindestens 1,40 m unter GIW 2010 verbessert werden (Verlässlichkeit der Nutzung), soweit es die Bekämpfung der Sohlerosion nicht behindert und entsprechende Vorhaben den Zielsetzungen von NATURA 2000 und WRRL dienen. Das Mittelwasserregelungssystem bleibt im Grundsatz erhalten (aktuelles Mittelwasser).“
Der Leitlinie entsprechend sind im GKE bereits zahlreiche Maßnahmenoptionen beschrieben. Die Prüfung der Vereinbarkeit von Einzelplanungen mit den Vorgaben der WRRL erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen bei der jeweiligen Einzelplanung.
26. Mai 2017: Deutsch-Polnische Zusammenarbeit (Gelder für kommunale Aufgaben)
Frage:
Ist der Bundesregierung bekannt, dass es polnischen Gemeinden aufgrund einer nationalen Gesetzesänderung derzeit nicht mehr möglich sein soll, Geld für kommunale Aufgaben, wie beispielsweise die gemeinsame grenzüberschreitende Buslinie Frankfurt (Oder)–Słubice, an deutsche Kommunen zu überweisen, und plant sie diesbezüglich Gespräche, um Lösungen zugunsten der laufenden oder bereits in Planung befindlichen Projekte zu erarbeiten?
Antwort:
Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, dass es polnischen Gemeinden aufgrund einer nationalen Gesetzesänderung derzeit nicht möglich sein soll, Geld für kommunale Aufgaben an deutsche Kommunen zu überweisen. Zu der genannten Frage der Fortführung der gemeinsamen Buslinie zwischen Frankfurt (Oder) und Słubice steht das im Auswärtigen Amt angesiedelte Sekretariat des deutschen Kovorsitzenden der deutsch-polnischen Regierungskommission mit dem polnischen Sekretariat im Gespräch.
Der grenznahe Ausschuss der deutsch-polnischen Regierungskommission hat sich auf seiner 36. Sitzung am 3. bzw. 4. April 2017 in Lubniewice mit den damit verbundenen Problemen beschäftigt, auch mit den Fragen der rechtlichen Grundlagen und den Möglichkeiten der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs im grenzüberschreitenden Gebiet. Deutlich wurde bei dieser Ausschusssitzung, dass es bei den beteiligten Akteuren vor Ort Unterschiede in der konkreten Anwendung der einschlägigen Rechtsgrundlagen gibt, auch der europarechtlichen Vorgaben.
Das Büro des polnischen Koordinators für die polnisch-deutsche grenznahe und regionale Zusammenarbeit hat das Büro des deutschen Koordinators für die zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit am 17. Mai 2017 darüber informiert, dass der Woiwode des Lebuser Lands, der Bürgermeister von Słubice und der Vizeminister für wirtschaftliche Entwicklung in Kürze einen Vorschlag zur Fortsetzung der gemeinsamen Finanzierung der Buslinie präsentieren wollen.
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