Zu folgenden schriftlichen Fragen habe ich im Oktober Antworten erhalten:
05. Oktober 2016: Kohlekraftwerk Buschhaus
Frage:
Wie kann die laut Bundeswirtschaftsministerium (https :/Iwww. bmwide/BMWi/Redaktion/PDFN/verstaendigung-braunkohle,porperty=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf) mit der Sicherheitsbereitschaft vorgesehene Sicherstellung der Versorgungssicherheit im Fall des Blockes D des Kohlekraftwerkes Buschhaus gewährleistet werden, das wegen des beendeten Tagebaus Schöningen bereits vor dem vereinbarten Termin 1. Oktober 2016 runtergefahren wurde (http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig harz qoettin gen/Kraftwerk-Buschhaus-Die-Kohle-ist-alle.buschhausllo.html) und wie viel Geld erhält der Betreiber dafür?
Antwort:
Das Kraftwerk Buschhaus wurde als erstes Kraftwerk am 1. Oktober 2016 in die Si-cherheitsbereitschaft überführt. Vor dem 1. Oktober 2016 hat die Helmstedter Revier GmbH bereits vorbereitende Maßnahmen durchgeführt und das Kraftwerk herunter gefahren. Ursprünglich hatten MIBRAG und die Helmstedter Revier GmbH geplant, das Kraftwerk Buschhaus bis mindestens 2030 zu betreiben und mit Braunkohle aus dem Tagebau Profen zu versorgen.
Für die Sicherheitsbereitschaft und für die Stilllegung einer Anlage erhalten die Anla-genbetreiber eine Vergütung in Höhe der Erlöse, die sie am Strommarkt erzielt hät-ten, abzüglich der kurzfristig variablen Erzeugungskosten. Das Strommarktgesetz enthält eine Formel zur Berechnung dieser Vergütung. Die genaue Vergütung setzt die Bundesnetzagentur fest.
06. Oktober 2016: Stabsstelle Strukturentwicklung Lausitz
Frage:
Welche Voraussetzungen müssen bis wann konkret erfüllt sein, damit das Bundeswirtschaftsministerium eine Stabsstelle zur Strukturentwicklung in der Lausitz (http://www.lr-online.de/nachrichten/Tagesthemen-Lausitzrunde-in-der-Bundespolitik-angekommen;art307853,5621387) einrichtet, und welche Aufgaben soll diese Stelle übernehmen?
Antwort:
Die betroffenen Bundesländer und Gemeinden sind zunächst gefordert, strukturpoli-tische Perspektiven in den Braunkohleregionen zu entwickeln und zu formulieren. Auf dieser Grundlage wird dann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Stabsstelle zur Unterstützung des Strukturwandels in Braunkohleregionen einrichten. Ihre Aufgabe wird es sein, im Dialog mit den betroffenen Ländern und Kommunen nach Lösungen zu suchen, wie der Strukturwandel in den Braunkohleregionen erfolg-reich gestaltet werden kann und zu überlegen, welchen Beitrag hierzu die Länder, Kommunen-und der Bund leisten können.
06. Oktober 2016: klimaschutzpolitische Maßnahmen der Bundesregierung
Frage:
Welche klimapolitischen Initiativen und Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Pariser Klimakonferenz im Dezember 2015 konkret angestoßen oder unternommen?
Antwort:
Die Bundesregierung arbeitet sowohl national als auch international an der Umsetzung von ambitioniertem Klimaschutz, um die durch das Pariser Abkommen definierten Ziele zu erreichen.
Auf internationaler Ebene beteiligt sich Deutschland nicht nur an zahlreichen Initiativen, sondern hat einige selbst initiiert, zuletzt die so genannte NDCPartnerschaft („Nationally Determined Contributions“ – Nationale Klimabeiträge). Die Bundesregierung (BMZ und BMUB) hat die NDC-Partnerschaft zusammen mit anderen Industrie-, Schwellenund Entwicklungsländern, der Weltbank sowie den Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC), United Nations Development Programme (UNDP) und United Nations Environment Programme (UNEP)) im Frühjahr diesen Jahres ins Leben gerufen.
Mitinitiator und Umsetzungspartner ist die globale Denkfabrik World Resources Institute (WRI). Übergeordnetes Ziel der Partnerschaft ist es, die Entwicklungsländer bei der Erreichung ihrer nationalen Klimaschutzpläne (NDCs) zu unterstützen. Dabei sollen deren Klimaziele mit den Entwicklungszielen der Agenda 2030 zusammengebracht und die Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zwischen Entwicklungs- und Geberländern sowie institutionellen Partnern zusammengeführt und eng abgestimmt werden. Die NDC-Partnerschaft wird bei der Klimakonferenz in Marrakesch im November offiziell aus der Taufe gehoben.
Das Paris-Abkommen sieht in Artikel 10 Absatz 2 eine Stärkung der gemeinsamen Maßnahmen im Bereich der Entwicklung und Weitergabe von Technologien vor. Die Technologiezusammenarbeit unter der Klimarahmenkonvention erfolgt über nationale Kontaktstellen („National Designated Entities“ – NDEs), die bislang in über 150 Ländern geschaffen wurden. Die Bundesregierung (BMWi) hat zum 20. Juni 2016 für die deutsche NDE eine Geschäftsstelle eingerichtet, um die technologische Zusammenarbeit hinsichtlich Treibhausgasminderungen, der Anpassung an den Klimawandel und der Unterstützung von Entwicklungs- und Schwellenländern bei der Ermittlung ihres technologischen Bedarfs zu verbessern. Die Geschäftsstelle unterstützt die Tätigkeit der deutschen Wirtschaft in den neuen Märkten und Geschäftsfeldern im Bereich klimarelevanter Technologien. Sie dient als Anlaufstelle für ausländische Anfragen nach deutschen Kooperationspartnern und koordiniert den Beitrag Deutschlands zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Technologiemechanismus.
Weiteres Beispiel für deutsche Aktivitäten auf internationaler Ebene ist die Mitarbeit an zahlreichen freiwilligen Klimaschutzinitiativen, die unter der so genannten GlobalClimate-Action-Agenda ambitionierten Klimaschutz außerhalb der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) sichtbar macht und damit die Umsetzung unterstützt. Hier haben neben staatlichen die nichtstaatlichen Akteure/innen eine wichtige Rolle. Deutschland hat bereits zur Konferenz in Paris eine Reihe von Initiativen ins Leben gerufen oder sich daran beteiligt, darunter als Initiator die G7- Initiativen zu Klimarisikoversicherungen „InsuResilience“ sowie die „Carbon Market Platform“.
Deutschland ist zudem Gründungsmitglied des National Adaptation Plan (NAP) Global Network und aktiv beteiligt bei der „Africa Renewable Energy Initiative“, der Waldschutzinitiative „GNU“ („Germany – Norway – United Kingdom“, also die drei größten Geberländer im Waldbereich) und der Wiederbewaldungs-Initiative für Afrika „AFR100“, der internationalen Landwirtschaftsinitiative „4pour1000“, der Transportinitiative „MobilizeYourCity“ und der „Global Alliance for Buildings and Construction“ für Energieeffizienz im Gebäudebereich.
National konzentriert sich die Bundesregierung derzeit vor allem auf den Klimaschutzplan 2050. Der Entwurf des Bundesumweltministeriums für den Klimaschutzplan 2050 orientiert sich dabei am Pariser Klimaschutzabkommen und dem Leitbild der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts. Die konkreten Inhalte des Klimaschutzplans 2050 sind derzeit Gegenstand der Ressortabstimmung.
17. Oktober 2016: Deutsche Luftfahrtindustrie bei ICAO-Verhandlungen
Frage:
Welche Vertreter der Luftfahrtindustrie waren Teil der deutschen Delegation auf der ICAO-Konferenz (ICAO: Internationale Zivilluftfahrtorganisation) vom 27. September bis 7. Oktober 2016 in Montreal, und an welchen formellen und informellen Gremiensitzungen wurden diese Vertreter beteiligt bzw. konsultiert?
Antwort:
Teil der deutschen Delegation bei der 39. Versammlung der ICAO waren Vertreter der Deutschen Lufthansa AG und des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft. Sie konnten an allen formellen Gremiensitzungen teilnehmen.
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