Zu folgenden schriftlichen Fragen habe ich im September Antworten erhalten:
08. September 2016: Förderung von Strukturanpassungsmaßnahmen in der Braunkohleregion
Frage:
Bis wann soll nach Zeitplan der Bundesregierung die konzeptionelle Phase der Programmausgestaltung für die Mittel aus dem Haushaltstitel 68612 (Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohleregionen) abge-schlossen sein und mit welchen Akteuren ist die Bundesregierung über die Höhe der jeweiligen Mittelvergabe in Kontakt?
Antwort:
Die Bundesregierung wird die Aktivitäten der vom Strukturwandel im Braunkohlesek-tor betroffenen Regionen im Rahmen einer vorausschauenden und nachhaltigen Strukturpolitik unter Beachtung der föderalen Verantwortlichkeiten unterstützen. Hierzu soll das nach dem Beschluss des Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 12. November 2015 neu aufzulegende spezifische Förderprogramm zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen mit bereits bestehenden struktur-wirksamen Maßnahmen des Bundes – z. B. im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – sowie Ländermaßnahmen sinnvoll vernetzt werden. Sobald der Klimaschutzplan 2050 im Kabinett beschlossen wurde, wird geprüft, inwieweit etwaige Maßnahmen in das Gesamtkonzept für alle Braunkohlebergbauregionen einbezogen werden können.
In diesem Kontext soll auch über die Verwendung und Verteilung der im Rahmen des neuen Programms bereitgestellten Mittel (die grundsätzlich auf das nächste Jahr übertragbar sind) entschieden werden.
14. September 2016: Strompreiskompensation für Unternehmen
Frage:
Wie viele Unternehmen haben im Jahr 2015 die Strompreiskompensation für emissionshandelsbedingte Strompreissteigerungen beantragt (bitte tabellarische Auflistung nach Wirtschaftszweigen, Kompensationshöhe und bean-tragtlbewilligt), und wann werden die Daten für 2016 zur Verfügung stehen?
Antwort:
Die Zahl der bewilligten Anträge, die ausgezahlte Beihilfe und die Zahl der abgelehn-ten Anträge (Stand 09.09.2016) für im Jahr 2015 beantragte Strompreiskompensati-on sind in der folgenden Tabelle enthalten.
Die Beihilfesummen können sich wegen nachträglicher Überprüfungen und Korrekturen ändern.
Eine Angabe der beantragten Beihilfesummen ist nicht möglich, da Unternehmen im Rahmen der Strompreiskompensation keine konkreten Beihilfesummen beantragen. Sie machen in ihren Anträgen Angaben unter anderem zu Stromverbrauchs- und Produktionsmengen und beantragen dafür generell die Bewilligung der sich rechne-risch ergebenden Kompensation. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt überprüft die Angaben und korrigiert sie gegebenenfalls.
Eine vergleichbare Auswertung für Anträge aus dem Jahr 2016 wird voraussichtlich im März 2017 vorliegen.
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