Zu folgenden schriftlichen Fragen habe ich im September 2017 Antworten erhalten:
7. September 2017: Öffentliche Zugänglichkeit der Uferzone in Himmelpfort in der Gemeinde Fürstenberg (1)
Frage:
Ist die in der Hand des Bundes befindliche Uferzone in Himmelpfort (Gemeinde Fürstenberg), abzweigend von der Stolpseestraße, über den Weg 180 (Flurstück 180) für die Öffentlichkeit frei zugänglich, und ist sie an die öffentliche Straße angeschlossen?
Antwort:
Die Uferzone in Himmelpfort (Gemeinde Fürstenberg), abzweigend von der Stolpseestraße, ist über den Weg (Flurstück 180) für die Öffentlichkeit im Sinne des Gemeingebrauchs frei zugänglich. Es handelt sich bei dem Weg um einen unbefestigten sogenannten grünen Weg, der nur fußläufig nutzbar ist. Von einer öffentlichen Widmung durch die Gemeinde als Erschließungsweg ist nichts bekannt.
7. September 2017: Öffentliche Zugänglichkeit der Uferzone in Himmelpfort in der Gemeinde Fürstenberg (2)
Frage:
Auf welcher Rechtsgrundlage nutzen die privaten Grundstückseigentümer die in Frage 64 genannte Uferzone, und seit wann gelten die entsprechenden Nutzungsverträge?
Antwort:
Die Nutzungen der Uferzone in nächster Nachbarschaft zum Wegeflurstück 180 durch Dritte zum Zwecke der Sport- und Freizeitschifffahrt sind mit privatrechtlichen Nutzungsverträgen geregelt. Die Verträge für die Nachbarflurstücke zum Flurstück 180 (Flurstücke 181 und 178) hat die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung in ihrer Funktion als Grundstückseigentümerin in den Jahren 1999 und 2016 geschlossen. Keine Nutzungsverträge bestehen in diesem Uferbereich angrenzend zu den Flurstücken 182 und 493. Die Wassersstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
wird vor Ort nachprüfen, ob hier ungeregelte Nutzungen vorliegen.
11. September 2017: Nichtigkeitsklage gegen die BVT-Schlussfolgerung nach Artikel 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Frage:
Beabsichtigt die Bundesregierung, der Bitte der Ministerpräsidenten von Brandenburg, NordrheinWestfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt nachzukommen und Nichtigkeitsklage gegen die BVTSchlussfolgerung (BVT – beste verfügbare Techniken) nach Artikel 263 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu erheben (siehe Schreiben des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Stanislaw Tillich, vom 17. August 2017 (SK. 31-4166)2/1-2017/71184) an die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries), und falls ja, bitte begründen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der vier Ministerpräsidenten, wonach die EU-Vorgaben rechtswidrig zustande gekommen sein sollen, und falls ja, bitte begründen?
Antwort:
Die Bundesregierung begrüßt den ganz überwiegenden Teil der Regelungen der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen als einen wichtigen und richtigen Schritt zur Harmonisierung des europäischen Markts im Allgemeinen und zur EU-weiten Verbesserung der Umweltperformance von Großfeuerungsanlagen im Speziellen. Allerdings ist nach Einschätzung der Experten des Umweltbundesamts im vorliegenden Fall der BVT-Schlussfolgerungen insbesondere die assoziierte Emissionsbandbreite für Stickstoffoxidemissionen nicht sachgerecht abgeleitet worden. Die Bundesregierung prüft derzeit die Sach- und Rechtslage.
18. September 2017: Anspruchsberechtigte beruflich Rehabilitierte mit Erhalt eines Ausgleichs von Nachteilen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Frage:
Wie viele anspruchsberechtigte beruflich Rehabilitierte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, die einen Ausgleich von Nachteilen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, und
wie hoch ist die Summe der bisher gezahlten Ausgleichsleistungen von Nachteilen in der gesetzlichen Rentenversicherung an den betroffenen Personenkreis gemäß dem Vierten Abschnitt des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG)?
Antwort:
Ende des Jahres 2016 gab es gemäß den Daten der Deutschen Rentenversicherung Bund 20 080 anspruchsberechtigte beruflich Rehabilitierte im Rentenbestand, die als Ausgleich von Nachteilen eine Rentenerhöhung aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Der durchschnittliche Erhöhungsbetrag lag bei rund 216 Euro pro Monat. Auswertungen über die Summe der bisher gezahlten Ausgleichsleistungen liegen nicht vor.
18. September 2017: Unterzeichnung des Vertrags zur Weiterführung der grenzüberschreitenden Buslinie zwischen Frankfurt (Oder) und Słubice
Frage:
Welche Hürden bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung auf der polnischen Seite, dass eine Unterzeichnung des Vertrags zur Weiterführung der grenzüberschreitenden Buslinie zwischen Frankfurt (Oder) und Słubice bis heute nicht stattgefunden hat, obwohl der bisherige Vertrag bereits am 30. September 2017 ausläuft (vgl. Berichterstattung der Frankfurter Dienstleistungsholding GmbH 01.01. – 30.06. 2017), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der unklaren Situation?
Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg der Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder) am 7. Juli 2017 Genehmigungsurkunden übergeben, die vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2022 die Durchführung des Omnibuslinienverkehrs zwischen Frankfurt (Oder) und Słubice zulassen.
Im vorangegangenen Abstimmungsverfahren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 hatte die zuständige Behörde der Republik Polen am 13. Juni 2017 ihr Einverständnis zur Wiedererteilung dieser Genehmigung gegeben.
Damit liegt aus Sicht der Bundesregierung keine unklare Situation vor.
20. September 2017: Gespräch im Bundeskanzleramt zur Neufassung des Merkblatts über Großfeuerungsanlagen
Frage:
Zwischen wem erfolgte am 12. Juli 2017 eine Verabredung im Bundeskanzleramt zur Neufassung des Merkblatts über beste verfügbare Techniken für Großfeuerungsanlagen (www.klimaallianz.de/fileadmin/user_upload/Dateien/Bilder/Content/Presse/2017_08_Brief_Tilich_BMWi_EU-Grenzwerte.pdf), und was wurde dort genau verabredet?
Antwort:
Bei dem Gespräch zur Neufassung des Merkblatts über beste verfügbare Techniken für Großfeuerungsanlagen (LCP-BREF) am 12. Juli 2017 im Bundeskanzleramt waren neben dem Bundeskanzleramt und den beteiligten Ressorts die betroffenen Bundesländer mit Braunkohlekraftwerkstandorten (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und SachsenAnhalt) zugegen.
Bei dem Gespräch wurden rechtliche Aspekte, u. a. zur anstehenden Umsetzung des genannten Durchführungsbeschlusses in nationales Recht, erörtert. Hierzu wurde ein Gespräch zwischen dem Bundeskanzleramt, den beteiligten Ressorts und den betroffenen Ländern vereinbart.
27. September 2017: Maßnahmen zur Erfüllung der auf den Weltklimakonferenzen gemachten Zusagen
Frage:
Welche Mittelzusagen für welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher (d. h. derzeitiger Stand) getätigt, mit denen sie jeweils die im Kontext der vergangenen beiden Weltklimakonferenzen gemachten Zusagen zu erfüllen beabsichtigt (bitte nach den Programmen für die African Renewable Energie Initiative – 3 Mrd. Euro im Zeitraum 2015 bis 2020, für Klimarisikoversicherungen/InsuResilience – 150 plus 40 Mio. Euro und für den Waldschutz – 1,1 Mrd. US-Dollar im Zeitraum 2015 bis 2020 getrennt aufschlüsseln)?
Antwort:
Für die African Renewable Energy Initiative (AREI) hat die Bundesregierung bis zum Jahr 2016 1 226,9 Mio. Euro zugesagt. Für Klimarisikoversicherungen/InsuResilience wurden 195,2 Mio. Euro und für den Waldschutz 316,4 Mio. Euro zugesagt. Für das Jahr 2017 liegen noch keine endgültigen Auswertungen vor. Eine Übersicht über die einzelnen Maßnahmen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle.
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