Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Zustand, Planung und Finanzierung der bundeseigenen Verkehrsinfrastruktur in Brandenburg“ der grünen Bundestagsfraktion erklärt Annalena Baerbock, grüne Bundestagsabgeordnete aus Brandenburg:
„Die Antwort auf die Kleine Anfrage verdeutlicht, dass in Brandenburg im Straßenbau die Kosten vollkommen aus dem Ruder laufen. Die Landesregierung hat die Kosten für den Bau von Autobahnen und Bundesstraßen, die sie für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet hatte, entweder offensichtlich bewusst zu niedrig angesetzt oder ihre Aufsichtspflicht bei der Kostenkontrolle massiv vernachlässigt.“
Die 42 Straßenbauprojekte*, die seit 2003 begonnen oder realisiert wurden, kosteten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler deutlich mehr als im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen 2004 veranschlagt wurde. Damit wurden die gesamten Projekte um mehr als eine halbe Milliarde Euro teurer als veranschlagt. Geld, das nun im Bundeshaushalt für andere Infrastrukturprojekte wie Breitbandversorgung, Sanierung der Schienenwege oder andere Straßenbauprojekte fehlt.
Baerbock fordert: „Angesichts leerer Kassen in Brandenburg und eines bundesweiten Investitionsstaus müssen Landes- und Bundesregierung zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist unglaublich, dass es auch seitens des Bundes keine Kostenkontrolle gibt. Bei solch hoher Kostenexplosionen bedarf es einer parlamentarischen Untersuchung der zuständigen Minister und ihrer Häuser. Es kann nicht sein, dass Allerorten Eisenbahnbrücken zerfallen und der Straßenbau ein finanzielles Fass ohne Boden darstellt. Ich fordere Bundes- und Landesregierung auf, diese krasse Kostenexplosion zu erklären bevor mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan die nächsten Millionen im Beton versenkt werden.“
* Die endgültigen Kosten für die Projekte A 10 Autobahndreieck Havelland – Autobahndreieck Oranienburg, den Teilabschnitt der A 14 in Brandenburg, B 97 Ortsumgehung Cottbus (B 97N – A15), B112 Ortsumgehung Frankfurt (Oder) und B 183 Ortsumgehung Bad Liebenwerda liegen noch nicht vor und konnten daher bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.
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