Das Urteil des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zum Braunkohletagebau Garzweiler II kommentiert Annalena Baerbock, MdB:
„Karlsruhe hat deutlich gemacht, dass die Belange der direkt vom Tagebau Betroffenen stärker berücksichtigt werden müssen. Dies gilt umso mehr für die geplanten Tagebaue in der brandenburgischen und sächsischen Lausitz, deren Kohle anders als in Garzweiler II erst Ende 2020 abgebaut und verstromt werden soll. Für die Landesregierung Brandenburg und die Gemeinsame Landesplanung Berlin Brandenburg bedeutet das Urteil, dass das laufende Zulassungsverfahren zu Welzow-Süd II so nicht fortgeführt werden kann, da beim gerade beendeten Erörterungsverfahren die Rechte der von Zwangsumsiedlung Betroffenen nicht ausreichend berücksichtig wurden.
Wir Grünen werden dieses Urteil zum Anlass nehmen, im Bundestag unseren Vorschlag, das nicht mehr zeitgemäße Bergrecht grundlegend zu reformieren, um den Grundrechtsschutz in Deutschland zu stärken, erneut einzubringen. Den Interessen von Mensch, Natur und Umwelt muss endlich Vorrang vor den Interessen der Bergbauunternehmen eingeräumt werden.
Die Karlsruher Richter haben mit ihrem Urteil keine Entscheidung über die zukünftige deutsche Energiepolitik getroffen. Hier ist die Politik gefordert, endlich die Weichen für eine erfolgreiche Energiewende zu stellen. Wenn in Zukunft die Energieversorgung durch Erneuerbare Energien und flexible Gaskraftwerke gesichert ist, wird ein durch Umsiedlung erzwungener Grundrechtseingriff nicht mehr verhältnismäßig sein. Der Abbau und die Verstromung von Braunkohle sind daher nicht zukunftsfähig und sollten schnell beendet werden.“
Bild: ©Bert Kaufmann/flickr, CC BY 2.0
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